Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichte des preußischen Staates - S. 122

1900 - Münster i. W. : Schöningh
— 122 — Unt auch dem Volke eilte größere Beteiligung tut bett öffentlichen Angelegenheiten zu gewähren, erhielt jede Provinz den Proöinziallan b tag, der zur Hälfte aus Standesherren und Abgeordneten der Ritterschaft und znr anderen Hälfte aus Vertretern des Bürger- und Bauernstandes bestehen sollte. Er hatte das Recht, über Gesetze, welche die Provinz angehen, sein Gutachten abzugeben. Auf diese Weise wurden die neu erworbenen Laudesteile mit den alten organisch verbunden, und bei einer gut geregelten Verwaltung, bei der opferfreudigen Thätigkeit mancher ausgezeichneten Ober-Präsidenten (z. B. von Vincke in Westfalen) gewöhnten sich die Bewohner der neuen Gebiete bald uttd leicht cm die umgestalteten Verhältnisse. Das Schulwesen. Im Jahre 1817 wurde das Ministerium „der geistlichen. Unterrichts- und Medizinal-Angelegeuheiteu" errichtet und dessen Verwaltung dem tüchtigen Minister von Altenstein übertragen. Ganz besonders wurde das Volksschulwesen gehoben und zu diesem Zwecke die allgemeine Schulpflicht, nach der jedes Kind verpflichtet war, vom 6. bis zum 14. Lebensjahre die Schule zu be-fucheu, durchgeführt.2) Zur Ausbildung tüchtiger Lehrer entstanden mehrere Seminare. Das preußische Schulwesen stand bald in solch hohem Ansehen, daß aus allen Staaten Europas Männer herkamen, um dasselbe kennen zu lernen. — Gymnasien, Real-- und Gewerbeschulen entstauben in größerer Anzahl, die Universität Wittenberg würde mit der zu Halle vereinigt und 1818 zu Bonn eine neue für die unter der französischen Herrschaft untergegangene Hochschule zu Duisburg errichtet. Die kirchlichen Angelegenheiten. In kirchlichen Angelegenheiten gelang dem Könige die lange schon erstrebte Vereinigung der Lutheraner uttd Reformierten znr „evangelischen Landeskirche" oder „Union". Den protestantischen Bewohnern des Zillerthales öffnete er sein Land und siedelte sie in Erdmannsdors in Schlesien an. Die Angelegenheiten der katholischen Kirche wurden durch eilt Konkordat vom Jahre 1821 mit dem Papste geordnet. Die Ordnung der kirchlichen Angelegenheiten wurde zwei Erzbischöfen (Köln und Posen-Gnesen) und sechs Bischöfen (Münster, Paderborn, Trier, Breslau, Kulm und Ermland) übertragen. Ein Streit über gemischte Ehen, welche zur Verhaftung der Erzbischöfe Klemens Angnst von Droste-Vischeriug Volt Költt uttb Martin Dunin von Posen-Gnesen führte, fand feine Erledigung unter dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. Landwirtschaft, Handel und Verkehr. Nachdem die Erbuuter-thüuigkeit aufgehoben war, begann sich die Landwirtschaft allmählich ]) Karl August von Sachsen-Weimar gab seinem Lande we Verfassung ; es folgten bald die süddeutschen Staateu. *) Siehe Seite 62.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer