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1. Geschichte des preußischen Staates - S. 196

1900 - Münster i. W. : Schöningh
196 — fett klaren Ausdruck giebt. Es sollen hiernach Veranstaltunqen getroffen werden, die Dauer der Arbeitszeit und die Art der Arbeit tu der Weise zu regeln, daß Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeiter geschützt und daß ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtignng gewahrt bleiben. Bald hierauf traten auf Anregung des Kaisers Abgeordnete aus ganz Europa — auch aus dem Arbeiterstande — zu einer Konferenz in Berlin zusammen, um über Maßnahmen zu beraten, wte deu Arbeitern geholfen werden könnte. Es kan: infolge der getroffenen Vereinbarungen zu einem Arbeiterschutzgesetze (vom L' 1891), welches die Arbeit in den Bergwerken regelte, die Arbeit 1 und Fraueu in den Fabriken beschränkte und die Sonntagsruhe einführte. Für altersschwache oder arbeitsunfähige Personen aus dem Arbeiterstande ist durch das Gesetz der Alters- und Jnvaliditäts-oersicherung vom 22. Januar 1889 in ganz besonderer Weise gesorgt. An seine Stelle trat am 1. Jannar 1900 das Invaliden- Versicherungsgesetz. Nach dem neuen Gesetze ist der Kreis der Verficheruu gspflich tigeu größer, als uach dem alten, auch können sich weit mehr Personen freiwillig versichern, als früher und zwar in allen Klassen. Die Bedingungen für die Versicherten sind in mancher Hinsicht günstiger geworden, als dies nach dem alten Gesetze der Fall war.l) Handel und Verkehr. Den deutschen Ansiedluugeu in Afrika und Australien widmet der Kaiser eitte fürsorgliche Pflege, um durch Schaffung ueuer Absatzgebiete Handel und Verkehr zu heben, aber auch um die Ausbreitung des christlichen Glaubens und der christlichen Kultur in den heidnischen Ländern zu fördern. Seine kaiserliche Fürsorge erstreckt sich auch auf die Deutscheu in anderen Ländern und Erdteilen. So hat Kaiser Wilhelm die katholischen Missionen in Chiua, soweit sie vou Deutscheu geleitet werden, unter den Schuft des Deutschen Reiches gestellt. Kriegsschiffe der deutschet: Marine durchkreuzen die fernsten Meere. Der Kolonialbesitz Deutschlands wurde durch die Erwerbung der Karolinen, Marianen, der Pa lau- und Samoa-Inseln erheblich erweitert und die Bucht von Kiantfchou und ihr Uferland im Vertrage von 1897 mit Ehtitct in Pacht genommen. — Die vorhandenen natürlichen Wasserstraßen wurden verbessert, ueue künstliche (Dortmuud-Ems-Kaual) geschaffen. — Durch glückliche Handelsverträge ist die Anssnhr 3) Fü.r Lehrer empfehle ich: K. Kamp, Das Invalidenversicherungsgesetz voni 13. Juli 1899 und H. Petermann, Aufgaben aus dem Gebiete der Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Altersversicherung. Die Heftchen bringen eine leicht faßliche Darstellung der Bestimmungen des Gesetzes und eine Anzahl gut ausgewählter Rechenaufgaben.
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