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1. Erzählungen aus der Geschichte - S. 153

1873 - Freiburg i. B. : Wagner
153 Die Burgunder wurden tributpflichtig gemacht, und auch die Westaothen sollten unterworfen werden. Da trat ihm aber der König des Ostgothenreiches in Italien, Theodorich der Groe ent-aeaen, und es gelang Chlodwig nur, das Land zwischen der Loire und der Garonne in Besitz zu nehmen, Chlodwig starb Sil zu Paris und hinterlie das Reich, das er so sehr vergrert hatte, seinen vier Shnen, welche es nach dem Willen ihres Vaters theilen sollten. In der Folge aber waren bald alle Franken m einem Reiche vereint, bald war dasselbe in zwei Theile, in einen stlichen oder Austrien, und in einen westlichen oder Neustneu, geseilt. Der stliche Theil behielt deutsche Sitten und deutsche Sprache, während der westliche bald Sitten und Sprache nderte und damit auch zu einem andern Volke sich umgestaltete. Die gleiche Aenderung sand bei den andern deutschen Volkerstmmen statt, welche in den Gebieten des frheren rmischen Reiches feste Wohnsitze genommen hatten, In der neuen Heunath, in welcher sie noch rmische Sprache und Einrichtungen fanden, nahmen sie die Sitten und Sprache des Landes an, und aus dieser Vermischung entstanden in der Folge die romanischen Volker und die romanischen Sprachen, wie die franzsische, italienische und spanische. So verloren die Burgunder, die Gothen, die Vmgo-brden in ihrer neuen Heimath gnzlich ihren deutschen Charakter und ihre deutsche Sprache. 8- 95. Pipin der Kurze. Die Nachfolger Chlodwigs hieen die Merowiuger, fo ge-nannt von Merwei, einem Ahnen des Geschlechtes. Das srnkische Reich gewann zwar im 6. Jahrhundert noch an Ausdehnung und Macht; aber die merowingischen Könige selbst brandmarkten ihren Namen in der Geschichte durch Tyrannei und Laster _ aller Art. Kein Mittel, weder Gift noch Schwert, wurde von ihnen, wie von den Frauen des merowingifchen Geschlechtes gescheut, um die Rachsucht zu befriedigen. Die Folge dieser Versunkenheit war, da die Herrschast bald in andere Hnde berging. Es bestand nmlich an dem Hofe der merowingischen Könige das Amt eines Major-Domns oder eines Grohofmeisters. Ursprnglich war der Major-Domns nur der knigliche Hausmeister, der Vorsteher der kniglichen Leute und der erste Fhrer des Ge-folges im Kriege nach dem Könige. Allmlig aber wuten sich diese Hofbeamte, besonders als das knigliche Haus immer tiefer
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