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1. Lehrbuch der Alten Geschichte - S. 206

1897 - München : Oldenbourg
206 106. Kaiser Augustus 30 v. Chr. bis 14 n. Chr. der Gefeierte unter den herkmmlichen Titeln die hchsten Amtsbefugnisse bertragen lie, vereinigte er allmhlich alle Staatsgewalten in seiner Person. a) Als Imperator bte der Kaiser die konsularische Obergewalt, d. h- er war oberster Kriegsherr und Schiedsrichter der auswrtigen Angelegenheiten, verfgte der alle Truppen des Rei-ches und der diejenigen Provinzen, die einer militari-schen Besatzung be-durften (kaiserliche Provinzen). b) Als Princeps des Senates leitete er den Senat und damit die berwachung der Verwaltung, der Rechtspflege und der Finanzen (und brachte seine Wnsche als magebende Vorschlge an die Volks-Versammlung). c) Als Volkstribun geno er persnliche Unverletzlichkeit und Freiheit von aller Verantwortung, dazu das Recht der Einsprache gegen nicht genehme Beschlsse anderer Krperschaften oder Beamten. d) Als Censor hatte er die Aufsicht der die Sitten, die Auswahl der Senats-Mitglieder und die Fhrung der Ritter-listen. ) Als Pontifex Maximus endlich fgte er zu seinen brigen Wrden auch noch das Oberpriestertum. Sein Familienname C s a r (= Kaiser) kam als Bezeichnung der hchsten Herr-scherwrde erst unter seinen Nachfol-gern in Gebrauch. 2. Staatskrperschaften und Mg 26. Augustus als Imperator. Amter. Unter der wohlwollenden und """" umsichtigen Oberaufsicht des Kaisers sorgte eine Reihe von Staatskrperschaften und Beamtenstellen fr eine geordnete Verwaltung des Weltreiches. a) Der Senat, aus 600 Mitgliedern bestehend, handhabte neben der hheren Gerichtsbarkeit vorzglich die Finanzangelegenheiten des rariums (oder Staatsschatzes) und die Verwaltung des Reiches, jedoch mit Ausnahme der kaiserlichen Provinzen, deren Einnahmen in die Hofkasse, den sogenannten Fiskus, flssen.
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