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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 24

1912 - Habelschwerdt : Franke
24 568 verlassen worden war. Im Jahre 568 fhrte sie ihr König Albuin nach Italien, das sie bereits als Hilfstruppen des Narses kennen gelernt hatten. Es war der -letzte groe Germanenzug in der Vlkerwanderung. Die Langobarden eroberten die Poebene und das Land westlich vom Apennin bis in die Nhe von Rom. Pavia wurde ihr Knigssitz. Da die Langobarden keine Flotte besaen, blieben die Kstenlnder grtenteils unter der Herrschaft der Byzantiner, so Rom. Neapel, Unteritalien, Sizilien, der Kstenstrich von Ankona bis Ravenna. ferner Ligunen. Korsika und Sardinien. Das Langobardenreich bestand unter Wahlknigen, deren Macht auf dem groen Krongute beruhte, ungefhr 200 Jahre lang Der rmischen Bevlkerung gegenber traten die Langobarden als Sieger auf. Sie bte ihre Rechte ein, ihre Freiheit wurde geschmlert und das Grundeigentum ihr zum Teil genommen. Die rmische Verfassung und Verwaltung hrte jetzt ganz auf. An ihre Stelle trat die germanische Verwaltung, die gegenber der bisherigen stdtischen einen ausgesprochen buerlichen Charakter trug. Herzge nahmen in den Stdten ihren Sitz; Schultheien standen "an der Spitze kleinerer Bezirke und der darin ansssigen Kriegsmannen. Um 600 traten die Langobarden zum katholischen Glauben der. Sie verschmolzen allmhlich mit der rmischen Bevlkerung, und es entstand die italienische Sprache. Fr Italien war die Ein-Wanderung der Langobarden ein Segen, da sie als fleiige Acker-balier neues Leben in die Bevlkerung brachten. .Der letzte König 774 Desidenus mute 774 das Land Karl dem Groen berlassen. Knltnrznstcinde in den tieugcgrnbcfcn Germanenstaaten und die allgemeinen Folgen der Vlkerwanderung. 1. Die politischen und rechtlichen Verhltnisse. Die Germanen standen während der Vlkerwanderung unter Knigen. Diese nahmen in den rmischen Provinzen einen Teil des Landes, ge-wo Im 1 ich ein Drittel, fr sich und ihre Scharen in Anspruch. Sie besiedelten entweder strichweise das weggenommene Land, wie die Vandalen, oder teilten es, wie die Westgoten und Burgunder, mit der rmischen Bevlkerung, die in dem eroberten Lande wohnen blieb. Die germanischen Könige herrschten der die Rmer so unumschrnkt wie frher die Kaiser, während die Germanen nach ihren alten Volksrechten regiert wurden. Die Staatslnbereien nahm der König in Besitz. Einen Teil von ihnen gab er seiner Gefolgschaft, aus der ein germanischer Kaufmann. Deutsche Geschichte bis auf Karl den Groen: Die Germancnstaaten auf rmischem Boden. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 10.
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