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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 121

1912 - Habelschwerdt : Franke
121 Ort zu Ort zogen, Bulieder sangen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten, um den Zorn Gottes zu besnftigen. Da sich diese Geiel-brder oder Flagellanten (von flagellum = Geiel, Peitsche) aber Ausschreitungen zuschulden kommen lieen und zum Judenmord aufreizten, ging die Kirche gegen sie vor. 3. Karls Zug nach Italien. Seit dem Rmerzuge Ludwigs des Bayern (S. 119) waren in Italien die Parteikmpfe immer heftiger geworden. Karl zog auf den Wunsch italienischer Patrioten mit einem kleinen Gefolge der die Alpen. Er erhielt in Mailand die lombardische Krone und in Rom von einem ppstlichen Be-vollmchtigten die Kaiserkrone (1355). Dann begab er sich wieder nach Deutschland zurck. 4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien brachte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz durch Verhandlungen mit den Fürsten ein Reichsgrundgesetz zustande (1356), das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der 1356 Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bulle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs, der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden. a. Die Wahl des Knigs soll unter dem Vorsitz des Erz-bischofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. durch die sieben Kurfrsten vollzogen werden. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes Erzamt, d. h. ein Ehrendienst bei der Krnung und bei kaiserlichen Hoffesten, zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten, nmlich die Erzbischfe von Mainz. Cln und Trier, führen als Erzkanzler fr Deutschland. Italien und Burgund die Siegel; von den vier weltlichen Kurfrsten soll der König von Bhmen als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse. derherzog vonsachsen als Erz-Marschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. b. Durch die Goldene Bulle erhalten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; ihre Untertanen drfen weder vor ein anderes Gericht gezogen werden, noch beim Kaiser Berufung einlegen. Die kurfrstlichen Lnder werden fr Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. - Die Goldene Bulle. Atzler. Qu. u. L. I. Nr. 48 u. 49.
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