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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 202

1912 - Habelschwerdt : Franke
202 Volkswahn steigerten, die vermeintlichen Hexen. Kein Stand, kein Alter, kein Geschlecht blieb verschont; selbst hhere Geistliche wurden Opfer der Hexenprozesse. Durch die grausamsten und scheulichsten Foltern erpreten die Hexenrichter alle Gestndnisse, die sie zur Verurteilung brauchten. Im Bistum Bamberg wurden gegen 600 Hexen verbrannt. Im Jahre 1651 fielen in dem schleichen Stdtchen Zuckmantel 102 Personen, darunter Kinder im Alter von 16 Jahren, dem Hexenwahn zum Opfer. Die Stadt Wolfenbttel umgab im 17. Jahrhundert ein ganzer Wald von verkohlten Pfhlen, die alle von Hexenverbrennungen herrhrten. Erst der edle Jesuit Friedrich von Spee, t 1635, und der protestantische Rechtsgelehrte Christian Thomasius in Halle, t 1728, bekmpften nachdrcklich das Hexenwesen. Doch wurde noch rat Jahre 1783 im Kanton Glarus in der Schweiz ein 17ihriges Mdchen als Hexe" verbrannt. b. Der Kauernstand und der Mdcl. Am schwersten wurde von dem Dreiigjhrigen Kriege der Bauernstand getroffen. Trotz aller Versuche der Gutsherren, die Leibeigenschaft einzufhren, befanden sich die Bauern am Anfange des 17. Jahrhunderts doch in einem gewissen Wohlstande. Der Dreiigjhrige Krieg brachte ihnen aber das entsetzlichste Elend. Die entmenschten Soldaten erpreten von ihnen unter den grausamsten Martern Geld und Lebensmittel. Die Drfer wurden angezndet, die Felder verwstet, und Wlder, Ge-btrge und Hhlen dienten den unglcklichen Bauern als Zuflucht-sttten. Viele wurden von den Lastern der Soldaten angesteckt; sie verlieen Haus und Hof, um sich anwerben zu lassen oder ein Ruberleben zu führen. (Grimmelshausen, Simplizissimns".) Die Gutsherren, die durch den furchtbaren Krieg auch in groe Not geraten waren, suchten landwirtschaftliche Grobetriebe einzurichten. Dazu brauchten sie zahlreiche, billige Arbeitskrfte. Da die Grundherren in ihren Bezirken auch die Gerichtsbarkeit und das Recht der Anstellung von Geistlichen besaen, gelang es ihnen, die Bauern in immer grere Abhngigkeit zu bringen. War ein Bauer widerspenstig, oder konnte er seinen Zinsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, so nahm ihm der Gutsherr das Erbrecht; sein Acker wurde zum Gutslande geschlagen und die weitere Bentzung nur gegen neue Frondienste gestattet. Man nannte dieses Verfahren das Legen" oder Abmeiern" der Bauern. So nahm die Leib eigenschaft in vielen Teilen Deutschlands die schlimmste Form an. Wohl war es fr die Erhaltung des wirtschaftlichen Lebens ntig, da die in den langen Kriegsjahren arbeitsscheu gewordenen Bauern wieder zu geregelter Ttigkeit gezwungen wurden; da aber fr ihre sittliche und geistige Frderung nichts geschah, versanken sie in Roheit und Unwissenheit.
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