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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 242

1912 - Habelschwerdt : Franke
242 staatliche Bevormundung stellten. Sie befolgten hierbei wie die Venezianer und Hanseaten hauptschlich kaufmnnische Grundsatze und suchten mglichst viel fr die Staatskasse zu gewinnen. Diese sog. Merkantilpolitik (merkantilisch = kaufmnnisch) wurde seit Karl V. bis in die Zeit Friedrichs des Groen fast von allen bedeutenden Staatsmnnern des 17. und 18. Jahrhunderts befolgt. Ihre voll-kommenste Ausbildung fand sie in Frankreich durch deu Minister Colbert (f 1683). Die Hauptstze des Systems sind folgende: 1. Das gesamte wirtschaftliche Leben ist ein Produkt der Re-gierungskunst. 2. Aller Reichtum und alles Vermgen der Staaten besteht in Gold und Silber; deshalb mu die Regierung jedes Staates alle Mittel anwenden, um den Geldvorrat zu vergrern. 3. Das Hauptmittel dieser Vergrerung ist der Handel, und zwar ein Handel, der mehr Waren ausfhrt als einfhrt und fr den berschu der Ausfuhr Gold ins Land bringt. 4. Zu diesem Handel gehren Ausfuhrartikel, die von den Gewerben der Stoffveredlung geliefert werden. Die gewerblichen Betriebe aber erfordern wieder viele menschliche Hnde; deshalb mu mglichste Steigerung der Bevlkerung erstrebt werden. Zur Durchfhrung der Merkantilpolitik wurden insbesondere folgende Maregeln empfohlen: 1. Es mu verboten werden, Gold, Silber und geprgtes Geld der die Grenze zu schaffen. 2. Es mu die technische Industrie durch Vorschsse, durch Verleihung von Vorrechten, durch zeitgeme Neugestaltung der Znfte, namentlich aber dadurch gefrdert werden, da der Staat die Einfuhr von Rohprodukten erleichtert und ihre Ausfuhr verbietet oder hoch mit Zllen belastet (Prohibitivsystem, von lat. prohibere = verhindern), dagegen die Ausfuhr der ein-heimischen Fabrikate begnstigt und die Einfuhr fremder Industrie-erzeugnisse verbietet oder durch Einfuhrzlle erschwert. 3. Zur Hebung der Reederei und des auswrtigen Handels sind Handelskompagnien und Seeversicherungsgesellschaften ein-zurichten. Der Verkehr fremder Fahrzeuge in den Landeshfen ist zu beschrnken (Navigationsakte S. 188). 4. Um Rohmaterialien mglichst billig zu beziehen und die fertigen Fabrikate vorteilhaft absetzen zu knnen, empfiehlt sich die Grndung und Beschtzung abhngiger Kolonien, sowie der Abschlu gnstiger Handels- und Schiffahrtsvertrge. 5. Da das Wachstum der Bevlkerung gefrdert werden mu. ist das Eingehen zahlreicher und frher Ehen zu begnstigen.
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