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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 274

1912 - Habelschwerdt : Franke
274 sie aber jhrlich auf zwei Monate zu den Herbstbungen wieder eingezogen. Im Jahre 1733 fhrte der König dieses System durch das Kantonreglement fr den ganzen Staat ein und schuf so die Grundlage fr eine nationale Armee. Das Land wurde in Bezirke (Kantone) geteilt, die den einzelnen Regimentern die Rekruten zu stellen hatten. Die Wehrpflicht rut)te aber fast ausschlielich auf dem Bauernstande, da die greren Städte und die Shne der wohlhabenden Brger, der Geistlichen und hheren Beamten militrfrei waren. Die Dienstzeit der Landeskinder dauerte gewhnlich 20 Jahre. Die angeworbenen Soldaten dienten, solange sie Waffen-fhig waren. Das Kantonreglement bildete bis zur Heeresreform von 1807 die Grundlage der preuischen Heeresoerfassung. Die Truppen wurden mit der peinlichsten Sorgfalt einexerziert. Fürst Leopold von Anhalt- Dessau, der alte Dessauer", fhrte den eisernen Ladestock, das Bajonett, den Gleichschritt, das gleichzeitige Abfeuern der Gewehre und die Aufstellung in drei Gliedern ein. Die Disziplin war sehr streng, und oft wurde die Prgelstrafe angewendet. Deshalb desertierten die Soldaten hufig. Die wieder eingebrachten Deserteure wurden zum Spieruten- oder Gassenlaufen" verurteilt; im Wiederholungsfalle wurden sie erschossen. Der König hatte eine besondere Vorliebe fr groe Soldaten; sein Leibregiment in Potsdam bestand aus lauter Riesen. Der sonst so sparsame Herrscher gab groe Summen aus, um durch seine Werber lange Kerle" aus allen Lndern Europas herbeischaffen zu lassen. Selbst vor Anwendung von List und Gewalt schreckte der König hierbei nicht zurck. Das Leibregiment sollte ein Muster fr das ganze Heer sein. Alle Versuche zur Vervollkommnung des Heeres wurden zuerst in Potsdam gemacht. (Vgl. das heutige Lehrbataillon in Potsdam.) Von groer Bedeutung fr das preuische Heerwesen war es, da Friedrich Wilhelm das Offizierkorps gnzlich umbildete. Er zwang den Adel, in das Heer einzutreten, und entfernte alle nn-gebildeten und rohen Offiziere. Die jungen Adligen muten das von ihm gegrndete Kadettenhaus zu Berlin besuchen. Der König vergab die Offizierstellen nur nach den Rcksichten des Dienstes. In den Offizieren suchte er ein besonderes Standesgefhl zu wecken. Treueste Pflichterfllung und unbedingter Gehorsam sollten ihr Stolz sein. Der König verkehrte mit ihnen kameradschaftlich. trug immer ihre Uniform und bevorzugte sie vor den Beamten. Auf diese Weise erzog Friedrich Wilhelm I. den preuischen Adel nicht blo zu militrischer Zucht und Ordnung, sondern vermittelte ihm auch eine bessere Bildung und erfllte ihn Das Kantonreglement von 1733. Atzler, Du. u. L. Ii. Nr. 47.
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