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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 345

1912 - Habelschwerdt : Franke
345^ 1808 von Madrid aus einen chtungsbefehl gegen Stein. Dieser gab seinen Mitarbeitern die Grundidee der weiteren Reformen an und ging der Bhmen nach Rußland, wo er im Verein mit dem aus Deutschland geflohe-nen Ernst Moritz Arndt viel tat, um eine Vereinigung zwischen Preußen und Rußland herzustellen. 1813 kehrte er wieder in sein Vaterland zurck und trat an die Spitze des Verwaltungsrates, der fr die wiedergewonnenen Landesteile zu sorgen hatte. Nachdem er am Wiener Kongre teilgenommen hatte, zog er sich ins Privatleben zurck und beschftigte sich mit geschicht-lichen Studien. Auf seine Anregung entstand die Gesellschaft fr ltere deutsche Geschichte", durch die eine kritische Sammlung deutscher Geschichts-quellen, die Monumenta Germaniae historica, veranstaltet wurde. Stein starb 1831 auf seinem Gute in Nassau. Schon seine Zeitgenossen nannten ihn: Des Rechtes Grund-Stein. Dem Unrecht ein Eck-Stein, Der Deutschen Edel-Stein." a. Die Bauernbefreiung. Die Erneuerung des Staatswesens war nicht mglich ohne eine nderung der wirtschaftlichen Grundlagen. Trotz der Versuche Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs Ii., die Lage des Landvolkes, das die Hauptmasse der Bevlkerung bildete, zu verbessern, befanden sich die Bauern in persnlicher und wirtschaftlicher Unfreiheit und besaen keine poli-tischen Rechte. Unter Friedrich Wilhelm Iii. waren bis 1806 fr die Domnenbauern in der Provinz Preußen und zum Teil in Branden-brg und Pommern die Erbuntertnigkeit und gegen eine Geld-abgabe auch die Frondienste aufgehoben worden; es waren nur die auf den Bauerngtern liegenden Reallasten geblieben. Die Befreiung der Privatbauern wurde erst durchgesetzt, als man nach dem unglcklichen Kriege die in diesen Volksschichten ruhenden Krfte der Wiederherstellung des Vaterlandes nutzbar machen wollte. Darum war die erste groe Reform Steins die Aufhebung der Erbuntertnigkeit durch das am9. Oktober 1807 9.10.1807 verffentlichte Edikt, den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums, sowie die per-snlichen Verhltnisse der Landbewohner betreffend". Er beseitigte die strenge Scheidung der Untertanen in Adel, Brger und Bauern. Jeder Einwohner des Landes erhielt die Berechtigung, Grundstcke zu erwerben; jeder Edelmann durste jetzt brgerliche Gewerbe treiben; Brger und Bauern konnten ihren Stand wechseln. gr&^3uji3en N*. 29. - Edikt vom 9. Oktober 1807. - Kaufmann, Politische Geschichte Deutschlands im 19 Jahrhundert: Die Bauernbefreiung m Preußen. Atzler. Qu. u. L. Ii. Nr. 80 u. 81.
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