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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 412

1912 - Habelschwerdt : Franke
412 ihnen zu berufen, Schleswig von Holstein nicht zu trennen und der deutschen Bevlkerung gleiche Rechte mit der dnischen einzurumen. Als Herzog von Holstein sollte der König von Dnemark weiter Sitz und Stimme auf dem Deutschen Bundestage behalten. Dnemark kam jedoch den eingegangenen Verpflichtungen in keiner Weise nach und gewhrte den Herzogtmern die versprochenen verfassungsmigen Rechte in ganz unzulnglichem Grade. Um den Widerstand gegen eine knftige Einverleibung der Herzogtmer, namentlich Schleswigs, in den Dnischen Staat zu brechen, wurde das Deutschtum in Kirche, Schule und Verwaltung planmig unterdrckt, und die Beamtenstellen wurden mit deutschfeindlichen Dnen besetzt. Als sich die Holsteiner hierber beim Deutschen Bunde beschwerten, drohte dieser (am 9. Juli 1863) dem Könige von Dnemark in dessen Eigenschaft als Herzog von Holstein mit der Bundesexekution. Die dnische Regierung, die auf die Unter-sttzung des Auslandes, namentlich Englands, rechnete, versprach, alle Vorschlge, die ihr der Bund bezglich des Herzogtums Holstein machen werde, in ernste Erwgung" zu ziehen. Doch schon im Herbste desselben Jahres legte sie dem dnischen Reichsrat ein neues ..Grundgesetz fr die gemeinschaftlichen Angelegen-betten Dnemarks und Schleswigs" vor. durch das, wenn auch mit Vermeidung des Wortes, die tatschliche Einverleibung Schleswigs in den Dnischen Staat angekndigt wurde. Die eider-dnische Partei" setzte im Reichsrate die Annahme der neuen Verfassung durch. Ehe sie jedoch die Unterschrift Friedrichs Vii. erhielt, starb dieser (am 15. November 1863), und es folgte gem dem Londoner Protokoll Christian Ix. (S 395), der unter dem Druck des Kopenhagener Pbels die eiderdnische Verfassung (am 18. November 1863) unterzeichnete. 2. Das Ultimatum Preuens und sterreichs. Die Kunde davon rief in Deutschland eine ungeheure Aufregung hervor. Die Teilnahme des Volkes sowie der Regierungen der Mittel- und Kleinstaaten galt vorwiegend dem Prinzen Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg,* der Ansprche auf Schleswig-Holstein erhob und als Friedrich Viii. in den Herzogtmern allgemeine Anerkennung fand. Der Deutsche Bund lie Laueuburg und Holstein (Ende 1863) durch schsische und hannverische Truppen besetzen. Preußen und Osterreich erklrten, da sie an dem Londoner Protokoll festhielten, und verlangten darum, da Dnemark auf die Einverleibung Schleswigs verzichte. Sie stellten daher beim Bunde den Antrag, auch Schleswig zu * Vater der Kaiserin Auguste Viktoria.
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