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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 524

1912 - Habelschwerdt : Franke
524 Versicherungswesen u. dgl.; auerdem ist ihm das Berg-. Htten-und Salinenwesen unterstellt. Unter diesem Ministerium stehen auch die Bergakademien zu Berlin und Klausthal und die Oberbergmter zu Breslau, Halle. Dortmund. Bonn und Klausthal. 9. Das Ministerium der ffeatkicken Arbeiten (seit 1879). Es leitet durch die Eisenbahndirektionen und die Eisenbahn-betriebsmter die Verwaltung der Staatsbahnen; es fhrt ferner die Oberaufsicht der die Privatbahnen und hat die Leitung des Land-, Wasser- und Chausseebauwesens. Selbstndige, dem König unmittelbar unterstellte Staatsbehrden, die wie die neun Ministerien die Zentralbehrden der Staatsver-waltung bilden, sind ferner der Evangelische Oberkirchen rat. das Oberverwaltungsgericht zu Berlin und die Ober-rechnungskammer in Potsdam; letztere beaufsichtigt das ge-samte Rechnungswesen des Preuischen Staates. Den Ministerien sind als Mittekberea die Provinzial-, Bezirks- und Kreisbehrden untergeordnet. An der Spitze jeder Provinz steht ein Oberprsident, zu dessen Wirkungskreis alle ffentlichen Angelegenheiten der Provinz gehren, die der den Bereich der Bezirksregierungen hinausgehen. In wichtigen, die ganze Provinz angehenden Angelegenheiten hat der Oberprsident den Provinzialrat zu hren, der aus einem vom Minister des Innern ernannten hheren Verwaltungsbeamten und fnf vom Provinzialausschu (S. 527) gewhlten Mitgliedern besteht. Die Provinz wird in Regierungsbezirke eingeteilt, an deren Spitze die von Regierungsprsidenten geleiteten Regierun-gen stehen. Sie gliedern sich in a. die Abteilung fr Kirche-und Schulwesen, b. die Abteilung fr die Verwaltung der direkten Steuern. Domnen und Forsten. Die Geschfte der ehemaligen Abteilung des Innern sind dem Prsidenten persnlich bertragen. Die Regierungen bestehen aus einem Kollegium von juristischen und technischen (Schul-, Bau-, Forstrat) Regierungsrten. Die Regierungsbezirke werden in Landkreise und Stadtkreise eingeteilt. An der Spitze der Landkreise steht der Land rat. Um die Gefahren abzuwehren, die dem Leben, der Gesundheit oder dem Vermgen der Untertanen dnrch Naturereignisse (Feuers-brnste. berschwemmungen) oder durch Rechtsverletzungen (Personen-und Sachbeschdigungen. Verletzungen der Sitte) drohen, hat der Staat die Polizei eingerichtet. Ihre Aufgaben sind darum sehr mannigfaltig. Man unterscheidet auer der allgemeinen Sicherheit-. Straf- und Sittenpolizei noch die auf einzelne Verwaltungszweige gerichtete Wasser-. Feld-, Wege-. Bau-. Markt-, Gewerbepolizei usw. Die Ortspolizei wird in den kleinen und mittleren Stdten von den Brgermeistern ausgebt. In groen Stdten ist die
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