Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Deutsche, besonders brandenburgisch-preußische Geschichte bis zur Gegenwart - S. 15

1909 - Habelschwerdt : Franke
15 5. Der Niedergang der landesherrlichen Gewalt. Da die glänzende Hofhaltung Joachims Ii. sehr kostspielig war und seine Banken, namentlich die Vergrößerung des Berliner Schlosses, große Summen verschlangen, so geriet er in Schulden. Er mußte deshalb mehreremal von den Ständen Geld fordern. Die Stände gaben aber die Summen nur unter der Bedingung her. daß sie die Einnahmen des Landes mit verwalten durften. Außerdem mußte der Kurfürst versprechen, keine wichtige Entscheidung ohne Zustimmung der Stände zu treffen. 6. Johann Non Küftrin zeichnete sich durch Ordnungsliebe und Sparsamkeit aus. Darum konnte er sein Land durch Festungen schützen und Ersparnisse hinterlassen. Die beiden Brüder starben kurz nacheinander. Da Johann keine männlichen Nachkommen hinterließ, wurden die brandenbnrgischen Länder wieder vereinigt. Johann Georg, 1571—1598. 1571-1598 1. Seine Persönlichkeit. Johann Georg war bereits 45 Jahre alt, als er zur Regierung kam. Er führte einen bürgerlich einfachen Hofhalt und bildete in seiner Sparsamkeit einen schönen Gegensatz zu seinem Vater. 2. Die Tilgung der Schuldenlast und die Zunahme der ständischen Macht. Johann Georg machte für das verschwenderische Leben am Berliner £wfe die Günstlinge seines Vaters verantwortlich und entließ sie deshalb bald nach seinem Regierungsantritt. Lippold, der jüdische Münzmeister Joachims Ii., wurde verdächtigt, die kurfürstliche Kasse betrogen zu haben. Als ihm auf der Folter ein Geständnis erpreßt worden war. ließ ihn der Kurfürst grausam hinrichten. Den größeren Teil der Schulden Joachims Ii. übernahmen die Stünde, doch mußte ihnen der Kurfürst neue Zugeständnisse machen. So erhielten die ans den Geschlechtern gewählten Magistrate der Städte die Richtergewalt über die niederen Bürger. Besonders nutzte der Adel diese Gelegenheit aus, um seiue Macht auf Kosten der Bauern zu vermehren. Der Kurfürst mußte den adligen Herren erlauben, ihr Ackerland durch Einziehung von Wäldern und Weiden, die bisher von den Bauern benutzt worden waren, zu vergrößern und die Bauern nach Bedarf zu Haud- und Spanndiensten heranzuziehen. 3. Die Regelung des brandenbnrgischen Kirchen- und Schulwesens. Besondere Aufmerksamkeit wandte Johann Georg dem Kirchen- und Schnlweseu zu. Die äußere Einrichtung der branden-bnrgischen Landeskirche gestaltete er durch die 1573 erlassene
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer