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1. Deutsche, besonders brandenburgisch-preußische Geschichte bis zur Gegenwart - S. 31

1909 - Habelschwerdt : Franke
31 Testamentsvollstrecker ernannt. Friedrich Iii. erblickte aber in dieser Teilung eine Schmälerung der kurfürstlichen Macht und suchte sie zu verhindern. Es gelang ihm, sich mit seiner Stiefmutter und seinen Stiefbrüdern zu einigen. Sie verzichteten gegen ein festes Jahreseinkommen auf die ihnen im Testamente zugewiesenen Gebiete. Auch der Kaiser erkannte diese Abmachungen an; der Kurfürst mußte ihm aber 1695 den Kreis Schwiebus (S. 28) wieder abtreten. 2. Die Erhebung Preußens zum Königreich, a. Friedrichs (Briinde für die Erwerbung der Königskrone. Der Große Kurfürst hatte Brandenburg-Preußen zu eiuem Staate gemacht, der in ganz Europa geachtet wurde und so groß war wie die heutigen Königreiche Bayern, Württemberg und Sachsen zusammen. Trotzdem stand aber der Herrscher dieses großen Landes nur im Range eines Kurfürsten und mußte sich im Verkehr mit Königen manche Zurücksetzung gefallen taffen. So ließ Wilhelm Iii. von England dem Kurfürsten, als dieser ihn in seiner holländischen Hauptstadt besuchte, nur einen mit Kissen bedeckten Sessel hinstellen, während er selbst im königlichen Lehnstuhl Platz nahm. Da zu jener Zeit auf solche Äußerlichkeiten großer Wert gelegt wurde, empfand Friedrich das als eine schwere Kränkung. Er war auch ein großer Freund von Glanz und Prunk. Darum erwachte bald nach seinem Regierungsantritt der Wunsch in ihm, den seiner Macht entsprechenden Königstitel zu erwerben. In dieser Absicht wurde Friedrich noch dadurch bestärkt, daß gegen Ende des 17. Jahrhunderts auch andere Fürsten Rangerhöhungen erhalten hatten. So war (1688) der dem Kurfürsten verwandte Wilhelm von Oranien auf den englischen Königsthron gekommen; der sächsische Kurfürst August Ii., der Starke, war (1692) König vou Polen geworden, und Hannover hatte der Kaiser zu einem Kurfürstentum erhoben. b. Die Verhandlungen mit dem Kaiser. Nach der damals herrschenden Auffassung konnte Friedrich als Kurfürst des Deutschen Reiches den Königstitel nicht beanspruchen. Da er aber auch Herzog von Preußen war. das nicht zum Reiche gehörte, wurde die Rangerhöhung möglich. Die Einwilligung des Kaisers hoffte Friedrich zu erlangen, da Österreich Bundesgenossen für den Kampf brauchte, der zu Ansang des 18. Jahrhunderts wegen der Erbfolge in Spanien auszubrechen drohte. Trotzdem zeigte sich Kaiser Leopold I. anfangs wenig willfährig, da er auf das Emporkommen Brandenburgs eifersüchtig war. Nach langen Verhandlungen kam aber im November 1700 derkronvertrag zustande, in welchem der Kaiser versprach, Friedrichs Gründe für die Erwerbung der Königskrone. — Der Kron-vertrag. Atzler, Du. Nr. 75 u. 76.
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