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1. Deutsche, besonders brandenburgisch-preußische Geschichte bis zur Gegenwart - S. 112

1909 - Habelschwerdt : Franke
i L2 eigener Machtvollkommenheit eine freisinnige Verfassung, die er am 31. Januar 1850 veröffentlichte und einige Tage später nebst den Ministern und Abgeordneten beschwor. Seit dieser Zeit ist Preußen eine konstitutionelle Monarchie. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König, das Herren ha ns und das Abgeordnetenhaus ausgeübt. 4. Die deutschen Einheitsbestrebungen. Während der großen Bewegung, die 1848 alle Länder ergriffen hatte, hofften viele Deutsche, daß es zu einer Einigung Deutschlauds kommen werde. In allen deutschen Staaten wurden Abgeordnete gewählt, die zu Frankfurt a. M. zusammentraten. Diese deutsche Nationalversammlung, der die hervorragendsten Männer Deutschlands angehörten, begann Ende 1848 die Beratungen über die Reichsverfassung. Nach langen Redekämpfen wurde Friedrich Wilhelm Iv. zum erblichen Kaiser der Deutschen„ gewählt. Er lehnte aber die Kaiserkrone ab, weil er voraussah, daß Österreich, Rußland und die größeren deutschen Staaten nie die Zustimmung zu ihrer Annahme geben würden. Österreich und Preußen riefen ihre Abgeordneten zurück, und der Rest der Frankfurter Versammlung wurde aufgelöst. Infolge dieses Endes der Nationalversammlung brachen in Sachsen, der Rheinpfalz und in Baden Aufstände aus. Die Fürsten, die gegen die Aufrührer zu schwach waren, baten Preußen um Hilfe, und preußische Truppeu unter dem Prinzen Wilhelm stellten bald die Ordnung wieder her. Friedrich Wilhelm Iv. versuchte jetzt durch friedliche Vereinbarung mit den deutschen Fürsten einen deut scheu Buudesftaat unter preußischer Führung zu gründen. Österreich und Rußland waren aber dagegen, und um nicht in einen Krieg verwickelt zu werden, mußte Preußen 1850 im Vertrage zu Olmütz sich verpflichten, alle Einigungsversuche aufzugeben. Der alte Deutsche Bund mit dem.bundestage trat wieder ins Leben. 5. Die ersten Kiimpfe um Schleswig-Holstein, 1848—1850. Im Jahre 1460 hatten die Stände von Schleswig und Holstein den dänischen König zu ihrem Herzog gewählt und waren also seit jener Zeit durch Personalunion mit Dänemark verbunden. Doch sollten die Herzogtümer nie voneinander getrennt und nie dem dänischen, Staate einverleibt werden. Nachdem die Dänen 1815 Norwegen an Schweden hatten abtreten müssen, wollten sie sich durch Schleswig-Holstein entschädigen. Sie unterdrückten das Deutschtum und zwangen den Einwohnern die dänische Sprache auf. Im Jahre 1848 erließ König Friedrich Vii. von Dänemark eine Oesamtstaatsversassnng und suchte dadurch Schleswig zu einer dänischen Provinz zu machen. Die Stände Schleswig-Holsteins erkannten
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