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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 136

1904 - Habelschwerdt : Franke
136 Die Landsknechte hatten fr ihre Ausrstung selbst zu sorgen. Ihre Waffen waren lange Spiee und Schwerter oder Hakenbchsen. Die leichtlebigen Sldner entsagten meist fr immer dem sehaften ruhigen Leben und boten im 16. Jahrhundert ihre Dienste jedem beliebigen Landesherrn an. Sie liebten bunte, phantastische Trachten, und es suchte hierin einer den anderen zu bertreffen. Ihre Kleiduug bestand in einem Helm oder einein breitkrmpigen Hut mit langwallender Feder, einem enganliegenden Wams mit Pussnrmeln, aus langen Strmpfen und kurzen Beinkleidern oder auch Pluderhosen. Aus dem Marsche wlzte sich das Landsknechtheer meist regellos vorwrts; es folgte ihm der aus Weibern und Kindern bestehende Tro, der den der Weibel" die Aufsicht fhrte. Vor der Schlacht knieten die Landsknechte nieder und beteten: dann schttelten sie den Staub ab oder warfen eine Handvoll Erde hinter sich; hierauf senkten sie die Spiee und rckten in geschlossenem ^Viereck gegen den Feind. 5. Z>as Stdtewesen im spteren Mittelalter. a. Bltezeit der Znfte. Whrend die Knnfleute sich zu Gilden vereinigten und die durch ihren Grundbesitz und Handel einflureichen Familien, die Geschlechter, die Ratsgewalt an sich brachten, erlangten auch die Handwerker, die urspruglich meist Hrige gewesen waren, eine grere wirtschaftliche Selbstndigkeit und gesellschaftliche Bedeutung. Hatten sie frher nur das von ihren Auftraggebern gelieferte Roh-Material verarbeitet (Lohnwerk), so waren sie nach der Erwerbung von Kapital imstande, die Rohstoffe selbst zu beschaffen und fr einen bestimmten Kundenkreis zu arbeiten oder auch Waren auf Vorrat fertigzustellen (eigentliches Handwerk, Kaufhandwerk oder Preiswerk). Zur Erlangung greren Gewinns und gegenseitiger Untersttzung traten die Genossen eines Handwerks oder verwandter Gewerbszweige in jeder Stadt zu einer Wirtschaftsgemeinschaft, einer Zunft oder Innung, zusammen. Diese bernahm meist den Einkauf der Rohstoffe und schuf Anstalten, die von allen Mitgliedern benutzt werden durften, wie Walkmhlen, Schleifereien, Frbe- und Verkaufshuser. Um allen Genossen den mglichst gleichen Arbeitsgewinn zu sichern und unlauteren Wettbewerb zu verhindern, setzte die Zunft die Preise der Waren fest, traf aber auch Bestimmungen der deren Gte, wie der die Arbeitszeit und den Lohn der Gesellen. Der Rat bertrug den Znften oft die Gewerbepolizei und das Recht, die Mitglieder in E. Otto, Das deutsche Handwerk in feiner kulturgeschichtlichen Entwicklung. Leipzig 1900. Das Zunftwesen. Atzler, Qu. u- L- I Nr. 60.
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