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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 191

1904 - Habelschwerdt : Franke
191 2. Kirchliche Bestimmungen. Der Augsburger Religionsfriede wurde besttigt und auch auf die Reformierten ausgedehnt. Der Streit der die geistlichen Gter wurde durch die Aufhebung des Restitutionsediktes geschlichtet. Das Jahr 1g24 nahm man als Normaljahr an. Wer am 1. Januar jenes Jahres der Besitzer eines frhereu Kirchengutes gewesen war, sollte es mich in Zukunft bleiben. Doch galt diese Bestimmung nicht fr die kaiserlichen Erblande. 3. Staatsrechtliche Bestimmungen, a) Der Kaiser wurde in allen wichtigen Reichsangelegenheiten (auch in bezug auf Krieg und Frieden, sowie Bndnisse) an die Abstimmung der Reichsstande gebunden; b) die deutschen Fürsten erhielten unbeschrnkte Landeshoheit mit der Erlaubnis, Bndnisse unter sich und mit fremden Fürsten zu schlieen. Der monarchische Charakter der Reichsverfassung war damit beseitigt. F. Die Iol'gen des Dreiigjhrigen Krieges. 1. Politische Verhltnisse in Deutschland. Das Reich hatte durch den Dreiigjhrigen Krieg nicht blo wichtige Grenzluder im Westen und Norden und die Mnduugeu seiner Flsse verloren, sondern auch seinen nationalen und monarchischen Charakter eingebt. Es bildete nun einen lockeren Staatenbund von der 300 Reichsstnden. Gemeinsame Einrichtungen fr alle Reichsmitglieder waren nur noch das Reichskammergericht, der Reichshofrat in Wien und der Reichstag. Der Reichstag zhlte 240 Stimmen und teilte sich nach der Religion in eine katholische und eine evangelische Krperschaft. Seit 1663 tagte er dauernd in Regensburg; die Fürsten besuchten ihn nicht mehr persnlich, sondern lieen sich durch Gesandte vertreten. Aus dem Reichstage zu Regeusburg hatten sogar auswrtige Mchte Sitz und Stimme. Durch seinen schwerflligen Geschftsgang und die uu-aufhrlicheu Raugstreitigkeiteu zwischen den Gesandten wurde der Reichstag zum Gesptt bei Deutschen und Auslndern. Das Reich hatte seine Machtstellung den anderen Staaten gegenber verloren. Das Nationalgefhl der Deutschen schwand, und der Einflu des Auslandes wurde auf allen Gebieten magebend. Die vielen Fürsten hatten vollkommene Landeshoheit erhalten; sie beuteten dieselbe nach Belieben ans und schufen sich stehende Heere Hausier, Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs d. Gr. bis zur Grnduna des Demschen^Bimdes: Deutschland nach dem Dreiigjhrigen Kriege. Atzler, v. Zwiedineck-Sdenhorst, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Grndung des preuischen Knigtums. 1. Bd. Stuttgart 1890.
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