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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 204

1904 - Habelschwerdt : Franke
204 Die Mark Brandenburg war seit der Zeit Heinrichs des Lwen das bedeutendste Frstentum im Nordeu des deutschen Reiches. Der Markgraf war Erzkmmerer des deutschen Reiches und erlangte im 13. Jahrhundert das Recht, sich au der Wahl des Kaisers zu beteiligen. In Brandenburg herrschte wie im brigen Deutschland das Lehns-Wesen. Die Stellung des Markgraseu war aber unabhngiger als in anderen deutschen Lndern. Die Einnahmen der Markgrafen bestanden in den Gefllen der Gerichtsbarkeit, dem Grundzins, den Zllen, den Ertrgen des Mnzregals und dem Zehnten, der hier nicht an die Kirche gezahlt wurde. In Fllen der Not berief der Markgraf die drei Stnde: Geistlichkeit, Lehnsadel und Städte, zu einem Landtage und erbat Untersttzung; die von ihnen bewilligte Abgabe hie Bede. Der Markgraf war in seinem Lande oberster Kriegsherr. Zur Heeresfolge waren die Lehnsleute, die Ministerialen oder Dienst-mannen und je nach dem Stadtrechte auch Brger verpflichtet. Die Bauern wurden nur bei groer Gefahr zur Landesverteidigung aufgeboten. Die Verwaltung des Landes fhrten im Namen des Markgrafen seine Beamten, die Landvgte. Im 13. Jahrhundert gab es gegen 30 Landvogteien. Unter den Vgten standen die Schulzeu der Drfer. Die Städte wurden von Stadtvgten verwaltet. Die Gerichtsbarkeit war in der Mark anders geordnet als im Reiche. Der Markgraf oder seine Hofrichter urteilten der die Ritter in den Hofgerichten. In den Drfern sprach der Schulze im Verein mit Schffen Recht. der grere Streitflle entschied der Landvogt im Landding; die Städte und geistlichen Stifter waren von dieser Gerichtsbarkeit frei. 2. Der Adel. Whrend der sddeutsche Adel zur Hohenstaufenzeit eine hohe Blte erreichte, blieb der mrkische Adel arm. Viele der Adligen besaen keine Burg, sondern nur ein Gehst, das von einem Zaune umgeben war. Man nannte sie Zaunjunker" im Gegensatze zu den Schlogesessenen". Die adligen Sehnstrger waren verpflichtet, dem Markgrafen mit ihren Knechten Heeresfolge zu leisten. 3. Die Brger und Bauern. Die Besiedlung der mrkischen Lnder erfolgte in derselben Weise wie in den brigen Slawenlndern (<S. 106). Fr die Städte der Mark galt das Brandenburger Stadt-recht, dem das Magdeburger zum Vorbilde gedient hatte. Es gewhrte den erbeingesessenen Brgern das Recht, in den Rat fr die Verwaltung gewhlt zu werden. Die Brger trieben Ackerbau, Gewerbe und Handel. Im Interesse des letzteren traten mehrere mrkische Städte der Hanse bei. Droysen, Geschichte der preuischen Politik: Die Entwicklung der Land-stnde unter den Askaniern- Atzler, Qu. u. L. Ii. Nr. 10,
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