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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 285

1904 - Habelschwerdt : Franke
285 f. Die <jrriedensfem|fe zu Hubertsburg und Daris und der Erfolg des Kiebenjklrigen Krieges. Der Friede wurde am 15. Februar 1763 auf dem Schlosse Huberts-15. 2. 1768 brg in Sachsen geschlossen. Friedrich erhielt gegen Rumuug Sachsens den ungeschmlerten Besitz Schlesiens besttigt. Um dieselbe Zeit schlssen Frankreich und England den endgltigen Frieden zu Paris. Frankreich, dessen Flotte und Seehandel von den Englndern fast vernichtet worden war, mute Kanada an diese abtreten. Englands Seeherrschaft und seine Machtstellung in Nordamerika waren damit begrndet, während Frankreich seinen politischen Einflu in Deutsch-land verloren und sich iu ungeheure Schulden gestrzt hatte. Friedrich hatte nach seinem Wahlspruche: Pro gloria et patria" (fr Ruhm und Vaterland) gekmpft und sich und seinem Lande unsterblichen Ruhm erworben. Den Sieg in diesem Riesen-kmpfe gegen die Heere der grten europischen Staaten verdankte Preußen vor allem seinem groen Könige, der in einer Person nicht blo ein hervorragender Feldherr, sondern auch ein kluger Politiker war. Doch standen ihm auch tchtige Generale, tapfere Truppen und eilt opferwilliges Volk zur Verfgung. Von seinen Gegnern hatten nur sterreich und Rußland leistungsfhige Heere, und die Unternehmungen der Feinde wurden oft vou der Jnteressenpolitik der verbndeten Mchte und der Zwietracht und Eifersucht der Feldherren gehemmt. Preußen hatte groe Verluste an Menschen und Geld erlitten und keine Eroberungen gemacht, auch waren fast alle Landesteile furchtbar verwstet worden, aber es war jetzt in die Reihe der Gromchte eingetreten. Das Nationalgefhl der Deutscheu wurde durch die Helden-taten der preuischen Heere mchtig angeregt. Die Folgen hiervon zeigten sich auch in der Literatur. Friedrich hatte sich ein solches Ansehen erworben, da man seine Zeit nach ihm benannte und viele Fürsten seinem Vorbilde nachstrebten. 4. Ariedrichs Iriedensttigkeit. a. Friedrichs Staatsverwaltung. Friedrich hielt sich fr den ersten Diener des Staates" und arbeitete mit allen feinen Krften an dem Wohle des Volkes. Er regierte als absoluter Fürst nach dem Grundsatz: Alles sr das Volk, aber nichts durch das Volk." Die oberste Verwaltungsbehrde war das von Friedrich Wilhelm I. gegrndete Generaldirektorium. Es bildete die Zentralstelle fr die Steuern, die Domnen und alle damit zusammenhngenden polizeilichen und Verwaltungsmaregeln. Das Generaldirektorium bestand aus drei Departements fr die einzelnen Provinzen und zwei Realdepartements fr Bergbau und Handel. Schlesien besa eine eigene Verwaltung. Als Provinzialbehrden standen unter dem Generaldirektorium die Kriegs- und Domnenkammern, die in zwei Abteilungen zerfielen,
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