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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 347

1904 - Habelschwerdt : Franke
347 Flgel der Groen Armee" und hatten 1812 Kurland und Livlaud beseht. Sie sollten jetzt den Rckzug der Franzosen decken. Die Preußen hatten wenig gelitten und wren imstande gewesen, das sehr geschwchte russische Heer tu der Verfolgung der Franzosen aufzuhalten und so Napoleon deu Wiederbeginn des Krieges im Frhjahr 1813 zu ermglichen. Bei der Nachricht vom Untergange der Groen Armee" be-mchtigte sich des preuischen Volkes eine ungeheure Erregung. Jeder erkannte, da Napoleon von Gott gerichtet worden, und da jetzt die Zeit der Befreiung vom franzsischen Joche gekommen sei. Der ngst-liche und bedchtige König Friedrich Wilhelm war aber der politischen Bewegung in seinem Lande noch abgeneigt, während die Patrioten den Beginn des Freiheitskampfes kaum erwarten konnten. Da gab der General A o r ck durch eine khne Tat das Zeichen zur allgemeinen Erhebung. Er schlo auf eigene Verantwortung mit dem russischen General Diebitsch in der Mhle zu Poscheruu bei Tauroggen einen Nentralittsvertrag. An seinen König schrieb der khne General: Ew. Majestt lege ich willig meinen Kopf zu Fen, wenn ich gefehlt haben sollte; ich wrde mit der freudigen Beruhigung sterben, wenigstens nicht als treuer Untertan und wahrer Preuße gefehlt zu haben. Jetzt oder nie ist der Zeitpunkt, wo Ew. Majestt sich von den bermtigen Forderungen eines Alliierten losreien knnen, dessen Plne mit Preußen in ein mit Recht Besorgnis erregendes Dunkel gehllt waren, wenn ihm das Glck treu geblieben wre . . . In dem Ausspruche Ew. Majestt liegt das Schicksal der Welt!" Die Russen rckten in Preußen ein, und Aorck und Stein beriefen die Vertreter der Provinz nach Knigsberg, wo sich alle zum Kampfe fr das Vaterland bereit erklrten. Der König, der in Berlin von franzsischen Truppen umgeben war, mute Iorcks Tat mibilligen und konnte sie erst gutheien, als er seinen Sitz nach Breslau verlegt hatte. Hier versammelten sich Blcher, Gueiseuau und Scharnhorst um ihn. Eine knigliche Verordnung vom 3. Februar 1813 forderte zur Bildung von Frei-Willigenkorps auf. Alle jungen Männer im Alter von 17 bis 20 Jahren sollten als freiwillige Jger fr das Vaterland die Waffen ergreifen. Am 9. Febrnar erklrte der König jede Befreiung vom Kriegsdienst fr aufgehoben und fhrte die allgemeine Wehrpflicht fr die Dauer des bevorstehenden Krieges ein. Am 27. Februar wurde zu Beitzke, Geschichte der deutschen Freiheitskriege. 3 Bde. 4. Auflag Berlin 1882. Droyfen, Aorck von Wartenburg. 3. Bde. 10. Aufl. Berlin 1890. Die Konvention von Sauroggen. Atzler, Qu. u. L. Ii. Nr. 83. Das Gesetz, betreffend die Einfhrung der allgemeinen Wehrpflicht fr die Dauer des Krieges. Atzler, q. a. >. Nr. 84,
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