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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 365

1904 - Habelschwerdt : Franke
365 Kreutzen seit den Befreiungskriegen is zum Kode Kriedrich Wilhelms Iii. 1. Staatsverwaltung. Die Befreiungskriege brachten Preußen 51/2 Millionen neue Untertanen, die bis dahin unter mehr als 100 verschiedenen Herrschaften gestanden hatten. Namentlich zeigte sich ein groer Gegensatz zwischen dem hauptschlich Ackerbau treibenden Osten, in welchem der adlige Grogrundbesitz vorherrschte, und dem industriellen Westeu, in welchem das Brgertum und die unter franzsischem Einflu unabhngig gewordenen Kleinbauern berwogen. Die Staatsverwaltung mute die fr das Gedeihen und die Sicherheit des Ganzen notwendige Einheit erst schaffen. Der Staat wnrde (1817) in 8 Provinzen (Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen, Preußen, Sachsen, Westfalen, Rheinprovinz) mit je einem Oberprsidenten und zusammen 25 Regierungen eingeteilt. Zu deu von Stein geschaffenen fnf Fachministerien trat 1817 das Ministerium der geistlichen, Unterrichts-und Medizinalangelegenheiten. In demselben Jahre rief der König auch den Staatsrat" ins Leben, der aus deu Prinzen des kniglichen Hauses, den Ministern und 24 Vertrauensmnnern der Krone bestand und durch seine Ratschlge die Einheit der Staatsverwaltung wahren sollte. Doch wurde er seit 1827 nicht mehr berufen. 2. Heerwesen. Ein einigendes Band fr alle Preußen wurde die allgemeine Wehrpflicht, die seit dem 3. September 1814 fr den ganzen Staat galt. Das preuische Heer bestaud a) aus der Liuie (dem stehenden Heere 9 Armeekorps mit zusammen 135000 Manu), die bei dreijhriger wirklicher Dienstzeit die jungen Männer vom 20. bis 25. Lebensjahre umfate, b) aus der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots mit je sieben Jahrgngen (26. bis 40. Lebensjahr) und c) aus dem Landsturm, dem alle brigen noch dienstfhigen Preußen vom 17. bis 50. Lebensjahre angehrten. Da der Staat nicht der die notwendigen Mittel zur Unterhaltung eines greren Heeres verfgte, wurde von den diensttauglichen Mann-schaften nur ein durch Losung bestimmtes Drittel der Linie eingereiht. 3. Die Provinzialstnde. Vor dem Beginn des Feldzuges vou 1815 hatte Friedrich' Wilhelm das Versprechen gegeben, eine Volks-Vertretung zu schaffen. Nach den Befreiungskriegen zgerte er aber mit der Erfllung dieses Versprechens; denn er befrchtete einerseits die noch im Werden begriffene Staatseinheit zu gefhrden, anderseits stand er unter dem Einflsse Rulands und sterreichs, die jede Verfassung verabscheuten, und einer Adelspartei, welche die Zustnde der alten Monarchie wiederherzustellen strebte. Erst im Jahre 1823 kam Das preuische Gesetz der die Verpflichtung zum Kriegsdienst (die allgemeine Wehrpflicht). Atzler, Qu. u. L. Ii. Nr. 95.
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