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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 367

1904 - Habelschwerdt : Franke
367 Sachsen, Hannover, die thringischen und einige andere Kleinstaaten den mitteldeutschen Handels verein. Die wirtschaftlichen Vorteile, die der Anschlu an das preuische Zollgebiet bot, bewog jedoch 1828 Hessen-Darmstadt zum Beitritt. Nachdem es gelungen war, die sd-deutsche und mitteldeutsche Zollvereiuiguug zum Anschlu an den preuisch-hessischen Zollverein zu bewegeu, trat am 1. Januar 1834 der Deutsche Zoll- und Haudelsvereiu" ius Leben. Nach und nach schlssen sich alle deutschen Staaten dem Zollverein an. Um sein Zustande-kommen erwarben sich die Finanzminister von Motz und Maaen groe Verdienste. Im Gebiete des Zollvereins, das rund 400 000 qkm umfate, wurden die Grenzzlle der einzelnen Lnder aufgehoben und dadurch Handel und Verkehr sehr erleichtert. Dem Auslande gegenber bildeten die im Zollverein vereinigten Staaten ein einheitliches Zollgebiet mit einer gemeinschaftlichen Zollgrenze. Die Zolleinnahmen floffen in eine gemeinsame Kasse, ans der sie nach Magabe der Bevlkerung au die einzelnen Staaten verteilt wurden. Der Zollverein brachte seinen Mitgliedern, besonders den Kleinstaaten, nicht nur bedeutende wirtschaftliche Vorteile, fouderu bereitete auch die nationale (Einigung Deutschlands vor. 5. Der wirtschaftliche Wohlstand Preuens hob sich unter Friedrich Wilhelm Iii. bedeutend. berall wurden neue Chausseen gebaut. Handel und Gewerbe nahmen nach Grndung des Zollvereius einen groen Aufschwung. Auch die Landwirtschaft machte Fortschritte. Der König wandte seine Aufmerksamkeit besonders der Gewinnung des Zuckers aus Rben zu. Von ihm untersttzt, grndete Achard zu Anfang des 19. Jahrhunderts in Schlesien die erste Rben-Zuckerfabrik. 6. Die Union, 1817. Um den zwischen Lutheranern und Reformierten bestehenden Gegensatz zu beseitigen, suchte Friedrich Wilhelm Iii. eine Vereinigung der beiden Kirchen herbeizufhren. An der Jubelfeier der Reformation im Jahre 1817 empfing der König gemeinsam mit den Lutheranern das Abendmahl. Als aber die Gottesdienstordnung der evangelischen Landeskirche" durch eine Agende einheitlich geregelt werden sollte (1824), erhoben einzelne Kirchengemeinden Widerspruch und schlssen sich der evangelischen Landeskirche nicht an. Unter Friedrich Wilhelm Iv. wurde ihnen freie Religionsbung gestattet; sie bilden seitdem die lutherische Kirche" (Altlutheraner). 7. Das Schulwesen erfuhr unter dem Minister Altenstein eine groe Frderung. Die allgemeine Schulpflicht wurde eingefhrt. In allen Provinzen wurden Lehrerseminare (im ganzen 29) Der deutsche Zollverein. Atzler, Qu. u. L. Iii,
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