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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 385

1904 - Habelschwerdt : Franke
365 Zweiter Abschnitt. Der Aainxf um die Vorherrschaft in Deutschland, 1(8501(866. Greuen in der Zeit von 18501858. 1. Innere Verhltnisse. Unter dem Einflsse einer Hospartei, der die neue Verfassung sehr zuwider war, wurden nach den Revolutionsjahren die freiheitlichen Regungen in Preußen wieder unterdrckt. In Kirche und Schule bevorzugte die Regierung die strengglubige Richtung, um den revolutionren Ideen entgegenzuarbeiten. In diesem Sinne waren die Regulative" abgefat, die 1854 die Verhltnisse der Volksschulen und Lehrerbildungsanstalten neu ordneten. Im Jahre 1853 wurde die erste Kammer" iit das Herrenhaus" umgewandelt, wodurch der Grogrundbesitz einen bestimmenden Einflu auf die Gesetzgebung erhielt. Das Vorgehen der Regierung in deu inneren Angelegenheiten und ihre erfolglose uere Politik riefen in weiten Volkskreisen eine groe Mistimmung hervor, deren uerungen durch strenge Beaufsichtigung der Vereine und der Presse niedergehalten wnrdeu. In wirtschaftlicher Hinsicht machte aber Preußen groe Fortschritte. Die Regelung der gutsherrlich - buerlichen Verhltnisse" (<3. 333), die iit Preußen nach den Befreiungskriegen ins Stocken geraten war, wurde erst durch die Revolution von 1848 beschleunigt. In den stlichen Proviuzen Preuens beseitigte das Gesetz vom 2. Mrz 1850 die letzten Reste der buerlichen Abhngigkeit und gestattete, die Mehr-zahl der noch aus den Bauerngtern ruhenden Reallasten, wie Hand-, Spann- und Baudienste, Besitzveruderuugsabgabeu, Kruerabgabeu u. a., durch eiue Barzahlung abzulsen. Zur Erleichterung dieser Ab-lsnug richtete der Staat die Rentenbanken" ein, welche die berechtigten Gutsbesitzer durch Ausstellung vou zinstragenden Rentenbriefen" entschdigten, von den Verpflichteten die Rente" einzogen und zugleich die allmhliche Tilgung der Rentenschnld bernahmen. Auch die gutsherrliche oder Patrimonialgerichtsbarkeit hob Preueu auf und bertrug die Rechtsprechung allein dem Staate (Kreis- und Appellatiousgerichte). 2. Auswrtige Politik. Nach dem Tage von Olmtz (S. 378) wurde Preueu vou sterreich mit Geringschtzung behandelt. Mit Hilfe der deutschen Mittelstdten schuf sich sterreich im Bundestage eine Fuchs, Beseitigung der Reste buerlicher Abhngigkeit in Preußen. Atzler, Qu. u. L. Iii. Maurenbrecher, Grndung des Deutschen Reiches 18591871: Deutschland nach 1850. Atzler, a. a. O. Atzler, Geschichte ft Lehrerseminare. 25
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