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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 443

1904 - Habelschwerdt : Franke
443 Faktoreien (Handelsniederlassungen) einiger deutschen Handelshuser unter den Schuh des Reiches stellte. Deutsche Kanonenboote erschienen an den Ksten der deutschen Niederlassungen, und zum Zeicheu der Besitz-ergreisung durch das Deutsche Reich wurde die deutsche Flagge gehit. Die auf diese Weise erworbeneu Gebiete sind folgende: a. Deutsch-Sdwest-Afrika, b. Kamerun und Togland am Golf von Guinea (ginea), c. Deuts ch-O st afrika, d. Kaiser-Wilhelmslaud auf Neu-Guiuea, der Bismarck-archipel, die Marschallinseln und die Salomouiuselu im Stillen Ozean. Die deutschen Kolonien umfassen jetzt ein Gebiet, das fast 5mal so groß ist wie das Deutsche Reich und 10 Millionen Einwohner zhlt, so da Deutschland unter den acht Kolonial-mchten der Erde die dritte Stelle einnimmt. Leider entspricht jedoch dem Umfange nicht der Wert des deutschen Kolonialbesitzes; denn die wertvollsten berseeischen Gebiete hatten sich die anderen Kolonialmchte gesichert, bevor Deutschland mit ihnen in Wettbewerb treten konnte. 5. Die deutsche Zollpolitik. In der Zollpolitik hielt das neue Deutsche Reich, das ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet bildet, anfnglich au den Grundstzen des Freihandels fest und ermigte oder beseitigte die Schutzzlle aus der Zeit des Zollvereius. Dadurch uahm der deutsche Handel einen groen Aufschwung. Als aber Frankreich und sterreich-Ungarn das Schutzzollsystem angenommen hatten, das in Rußland und in Nordamerika lngst bestand, waren die deutschen Erzeugnisse auf dem heimischen Markte der schrankenlosen Konkurrenz fremder Waren ausgesetzt, während ihnen der auslndische Markt durch die Schutzzlle der auerdeutschen Staaten versperrt war. Manche Industrien sowie die Land- und Forstwirtschaft erlitten dadurch groe Verluste. Dazu kam, da durch den bestehenden Zolltarif eine schwere Schdigung der Reichsfinanzen entstand und die Reichsregierung sich jedes Mittels beraubt sah, andere Staaten zu gnstigen Handelsvertrgen zu zwingen. Der Reichskanzler ging daher an die Riesenansgabe, das Zoll- und Steuerwesen vllig umzugestalten, und gab als Ziel der Reform an, durch Erhhung der Verbrauchssteuern nicht nur die eigenen Bedrfnisse des Reiches zu decken, sondern auch die Eiuzelstaaten durch berweisung eines Teils der Steuerertrge in den Stand zu setzen, drckende Steuern zu beseitigen oder zu ermigen". Im Jahre 1879 nahm der Reichstag die Regierungsvorlage der die Getreidezlle an, worauf er auch die brige landwirtschaftlichen und industriellen Schutzzlle bewilligte. An die Schutzzlle schlssen sich die Finanzzlle, die zur Vermehrung der Finanzen einzelne Flotte und Kolonialbesitz. Atzler, Qu. u. L. Iii. Hassert, Deutschlands Kolonien. Leipzig 1899.
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