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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 472

1904 - Habelschwerdt : Franke
472 100 000 Seelen ein Abgeordneter gewhlt werden, doch ist die ent-sprechende Vermehrung noch nicht erfolgt. Die politisch gleich gesinnten Abgeordneten vereinigen sich zu Fraktionen. Als Wilde" bezeichnet man diejenigen Abgeordneten, die zu keiner Fraktion gehren. Die strksten Fraktionen des Deutschen Reichstages sind die Konservativen, das Zentrum, die Nationalliberalen, die Freisinnige Volkspartei und die Sozialdemokraten. 2. Wahl der Reichstagsabgeordneten. Die Reichstags-abgeordneten werden durch allgemeine, direkte, geheime Wahlen gewhlt, d. h. alle Wahlberechtigten besitzen ohne Ansehen der Person das gleiche Stimmrecht; sie whlen unmittelbar den Abgeordneten, und zwar persnlich durch verdeckte Stimmzettel ohne Unterschrift. Zum Zwecke der Wahl ist das Land in Wahlkreise eingeteilt, die wieder in Wahlbezirke zerlegt sind. Whler fr den Deutschen Reichstag ist jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr zurckgelegt hat (aktives Wahlrecht); ausgenommen find diejenigen, welchen die brgerlichen Ehrenrechte entzogen sind, welche Armenuntersttzung beziehen, im Konkurs oder unter Vormund-schaft stehen, und die aktiven Mitglieder des Soldatenstandes. der die Whler werden Listen gefhrt, die sptestens vier Wochen vor der Wahl jedermann zur Einsicht zugnglich sein mssen. Nach der Bekanntmachung vom 28. April 1903, betreffend die Abnderung des Wahlreglements vom 28. Mai 1870" beginnt die Wahlhandlung an dem vom ' Bundesprsidium festzusetzenden Tage um 10 Uhr vormittags und wird um 7 Uhr nachmittags geschloffen. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. Der Whler, der feine Stimme. abgeben will, erhlt von einer dnrch den Wahlvorstand aufzustellenden Person einen mit amtlichem Stempel versehenen Umschlag, der sonst kein Kennzeichen haben darf, und begibt sich in einen nur vom Wahl-lokal zugnglichen Nebenraum oder au einen Nebentifch, wo er feinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag stecken kann. Hierauf ber-gibt er unter Namensnennung den Umschlag mit dem Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder deffen Vertreter, der ihn sofort nnerffnet in die Wahlurne legt. Unt 7 Uhr nachmittags erklrt der Wahlvorsteher die Abstimmung fr geschloffen, und es beginnt die ffentliche Ermittlung des Wahl-ergebniffes, das bald verkndet wird. Derjenige Wahlkandidat, der die absolute Stimmenmehrheit, also mehr als die Hlfte aller im ganzen Wahlkreise abgegebenen Stimmen, erhlt, gilt als gewhlt. Hat keiner der Kandidaten die absolute Stimmenmehrheit erreicht, so mu zwischen den beiden Wahlkandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl stattfinden; bei Stimmen-gleichheit entscheidet das Los.
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