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1. Neueste Geschichte von 1815 bis zur Gegenwart - S. 51

1911 - Breslau : Dülfer
Der Sieg der Restauration. 51 fr seine Plne zu gewinnen. Der König zeigte sich aufs uerste beunruhigt wegen der unheimlichen demagogischen Plne, welche nach Wittgensteins Ver-sicheruug bei den jngsten Haussuchungen sich enthllt haben sollten; er war mit Recht verstimmt der die Ratlosigkeit des Staatskanzlers und die Zer-fahrenheit seines Ministeriums, das ihm seit sieben Monaten noch die Antwort auf seine drngenden Fragen schuldete; er klagte: es fehlen mir Leute", und gab sich vertrauensvoll den Rtschlgen des sterreichers hin, der schon in Aachen so trefflichen Rat gegeben hotte.1) Metternich verstand, das glhende Eisen zu schmieden. Fr Preußen, so beteuerte er, sei jetzt der Tag der Entscheidung gekommen zwischen dem Prinzip der Erhaltung und dem politischen Tode; in Preußen habe die groe Verschwrung ihren Ursprung und ihren Sitz, bis in die Reihen der hchsten Beamten reiche sie hinaus; doch knne noch alles gerettet werden, wenn die Krone sich entschliee, ihrem Staate keine Volksvertretung in dem modernen demokratischen Sinne zu geben, sondern sich mit Stnden zu begngen." (Treitschke.) Der König, der seine Abneigung gegen gie Verfassungsbewegung nie verhehlt hatte, stimmte den hinterlistigen Ratschlgen des rgsten Feindes seines Staates bereitwillig zu: die Versafsungsplne in Preußen konnten seit dem Tage von Teplitz als gescheitert gelten. Auch die deutsche Politik Preuens folgte von nun an der Leitung sterreichs. Auf den Befehl des Knigs hielten feine Minister mit Metternich vertrauliche Beratungen ab, deren Er-gebnis eine von dem sterreicher verfate Punktation der die gemeinsamen Grundstze der Bundespolitik der beiden Gromchte" war. Die wichtigsten Bestimmungen der Teplitzer Punktation. V Die beiden Staaten erklrten, da sie berufen seien, der das Dasein des Deutschen Bundes zu wachen. Innerhalb der Linzelstaaten drften keine politischen Grundstze angewendet werden, die mit der Existenz des Bundes unvereinbar wren, alle Beschlsse des Bundestages mten in den Linzelstaaten durchgefhrt werden! Die fr Preußen wichtigste Bestimmung der Punktation, Artikel Vii, besagte, da preuen sich verpflichte, den Artikel der Bundesakte in feinem reinen Begriff" anzuwenden, d. h. in feinem Staate keine allgemeine Volksvertretung einzufhren. rdic ein reuiger Snder ohne jede frmliche Gegenleistung gab die Monarchie Friedrichs des Groen einer fremden Macht eine Zusage der innere Angelegenheiten, deren Regelung jeder selbstbewute Staat sich selber vorbehalten mu . . . (Es war die schimpflichste Demtigung, welche Hardenberg jemals der Preußen gebracht hat; die Politik des friedlichen Dualismus bestand jetzt ihre probe, und sie erwies sich als die Unterwerfung Preuens unter sterreichs Leitung. Der Staatskanzler unterschrieb, weil er kein anderes Mittel sah, um sich das erschtterte vertrauen des Monarchen zu erhalten." (Treitschke) 2. Preußen und (sterreich einigten sich der den Erla eines strengen Bundes-xregefetzes, 3- 5ie beschlossen gemeinsam, eine strenge berwachung der Schulen und Universitten von Bundes wegen durchzusetzen. Diese Teplitzer Vereinbarungen sollten alsbald einer nach Karlsbad zu berufenden Konferenz von Vertreter der greren Bundesstaaten vorgelegt und fodann der Frankfurter Bundesversammlung aufgezwungen werden. ') Aus dem Kongre zu Aachen hatte Metternich dem Könige zwei Denkschriften *"^rrcrr 1 *n ^lnen er unte? Hinweis auf die gleich sein sollenden sterreichischen Ver-haltnisse dringend vor der Einfhrung einer Gesamtverfassung, die fr Preußen die reine Revolution" sei, gewarnt hatte. 4*
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