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1. Neueste Geschichte von 1815 bis zur Gegenwart - S. 203

1911 - Breslau : Dülfer
Die schleswig-holsteinsche Frage und ihre Lsung durch den Krieg von 1864. 203 a. Trotz der im Londoner Protokoll gewhrleisteten Realunion zwischen den beiden Herzogtmern fuhren die Dnen fort, Schleswig als dnische Provinz zu behandeln, während Holstein als Bestandteil des Deutschen Bundes angesehen ward. In gleicher Weise wurde das versprechen gleichen Schutzes fr beide Nationalitten miachtet: in beiden Herzogtmern fhrten die rcksichtslosen Danisierungs-versuche ein wahres Schreckensregiment herbei. b. Als König Friedrich Vii. \85<t die versprochene Gesamtverfassung erlie und darin die Stellung der Herzogtmer in einem diesen nicht ungnstigen Sinne ordnete, erzwangen die Liderdnen deren Zurcknahme. Die neue, mit Zustimmung des dnischen Reichstages erlassene Gesamtverfassung vom 2. Vktober *855, die ohne jede Mitwirkung der Herzogtmer zustande kam, bedeutete nichts anderes als die vllige Majorisier ung des deutschen Elements in Dnemark. Nun erhoben die holsteinschen Stnde Beschwerde beim Deutschen Bunde, der nach lngeren ver-Handlungen im Jahre J858 die Anerkennung der dnischen Verfassung ablehnte und bestimmte Angaben darber forderte, wie Dnemark die Bedingungen des Londoner Protokolls zu erfllen gedenke. c. Daraufhin hob Friedrich Vii. die Verfassung fr Holstein auf, behielt sie aber fr Schleswig bei, wodurch die Realunion der Herzogtmer abermals verfassungs-rechtlich aufgelst wurde. Die holsteinschen Stnde und der Deutsche Bund erklrten nun zwar, da die Aufhebung der Verfassung in Holstein auch fr Schleswig gelte, aber die Dnen lieen sich dadurch nicht anfechten und wiesen jede Vermittlung schroff zurck. d. Am 3o. Mrz J863 erlie Friedrich Vii. sogar ein Patent, das den Rechts-brnch noch deutlicher machte: Schleswig Dnemark sollte eine neue Gesamtverfassung erhalten, und Holstein wurde eine Verfassung aufgezwungen, die das Herzogtum zu einer tributren Provinz Dnemarks machte. In Deutschland rief diese neue dnische Herausforderung namentlich unter den Klein- und Mittelstaaten die grte Entrstung hervor. Der Deutsche Bund forderte Rechenschaft der den ungesetzlichen Schritt des Gegners, und als Dnemark jede weitere Erklrung ablehnte, erfolgte am Oktober \8s3 der fast einstimmige Beschlu der Bundesexekution. e. Trotzdem gelangte die neue Verfassung im dnischen Reichstage zur Annahme, und der neue dnische König, Christian Ix. (der Protokollprinz), wurde durch die Liderdnen gezwungen, sie zu unterzeichnen. Der Regierungsantritt des Protokollprinzen bebeutete aber das Wiederaufleben der (Erbfrage in den Herzogtmern ; Herzog Friedrich von Augustenburg verkndigte, da sein Vater nur fr seine Person auf die Erbfolge verzichtet habe, und da mit dem Aussterben der dnischen Manneslinie die Herzogtmer an das Haus Augustenburg bergehen mten. In Holstein, noch mehr aber im brigen Deutschland, fanden die Forderungen des Augustenburgers begeisterte Zustimmung, fast alle kleinen Regierungen sprachen sofort ihre An-erkennung der Ansprche Herzog Friedrichs aus, der Kronprinz von Preußen stellte sich dem Herzog zur Verteidigung seines guten Rechtes zur verfugung, die ffentliche Meinung in Deutschland stand mit freudigster Beistimmung auf des Augustenburgers Seite, und das Haus der Abgeordneten in Preußen erklrte, da Deutschlands Ehre die Anerkennung Herzog Friedrichs verlange. von dem Bunde und den beiden deutschen Gromchten erwartete man mit Bestimmtheit, da sie nicht sumen wrden, das nationale Interesse zu wahren. Ii. Die Lsung der schleswig-holsteinschen Hrage durch den Krieg von 1864. 1. Das Zustandekommen der kriegerischen Entscheidung der das Schicksal der Elbherzogtmer unter einer ihrer endgltigen Befreiung gnstigen politischen Konstellation war das Werk der mit diplomatischer Meister-schaft geleiteten preuischen Politik.
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