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1. Neueste Geschichte von 1815 bis zur Gegenwart - S. 248

1911 - Breslau : Dülfer
248 Die Lsung der deutschen Frage. c* Telegraphenwesen erhielt mit Ausnahme Bayerns und Wrttembergs durch das ganze Reich eine einheitliche Organisation (Staatssekretr Stephan). d. Die Bemhungen des Fürsten Bismarck, auch das Eisenbahn-wesen der Verwaltungshoheit des Reiches zu unterstellen, scheiterten; es kam nur zur^Begrndung eines Reichseisenbahnamtes (1873). Indes auch ohne die Verwirklichung des schon damals vergebens er-trumten Ideals der Reichseisenbahnen war die bermacht des Reiches in der Regelung des Verkehrswesens nunmehr unbestritten, und damit waren bei dem wesentlich verkehrspolitischen Charakter des auskommenden modernen Wirtschafts-lebens alle wirtschaftlichen Interessen allgemeinster Art der Frsorge des Reiches weit mehr unterstellt, als die Verfassung dies vorausgesehen oder etwa aar festgelegt hatte." (Lamprecht.) B. Noch durchgreifender und grndlicher vollzog sich die Zentralisierung auf dem Gebiete des Rechts Wesens; hier entwickelte sich der den Einzelstaaten die vllige Rechtshoheit des Reiches. a. Schon die Zeiten des Norddeutschen Bundes hatten mit der Schaffung emes gemeinsamen Handelsrechts und eines Oberhandelsgerichts in Leipzig (1869) die Gerichtshoheit der Einzelstaaten durchbrochen. b. 1871 beantragte der Reichstag die Einfhrung der Rechtseinheit im Reiche fr Strafrecht, Strafverfahren, brgerliches Recht und Gerichts-Organisation, und der Bundestag gab diesem Antrage (1873) fast einstimmig seine Genehmigung. 1876 setzte Bismarck die Annahme der Reichstags-beschlusse der eine neue, gemeinsame Zivil- und Strafprozeordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz im Bundesrate durch. 1879 wurde das Reichsgericht ln Leipzig erffnet. Mit dem 1. Januar 1900 trat auch das lanaerwnschte Brgerliche Gesetzbuch in Kraft. c. Seit Einfhrung der Justizgesetze bildet das Gebiet des Deutschen Reiches insofern das Gebiet einer Gerichtsbarkeit, als jeder Einzelstaat durch seine Landesgerichte eine gerichtliche Herrschaft der das ganze Reich ausbt: die Gebote und Verbote jedes Gerichts werden berall befolgt, aber er bt diese Herrschaft nicht aus eigener Gewalt aus, sondern der Quell seiner Gewalt ist das Reich und seine Hoheit." C. Aber auch innerhalb der Bundesfunktionen des Reiches selbst hat sich der anfangs gemeinte Staatenbund unter Preuens Fhrung in sehr bemerkenswerter Weise zum Bundesstaat der allen Partikular-staaten. auch der Preußen, entwickelt. Die Entwicklung, die hier verlaufen ist, schlo sich vornehmlich an den Betrieb der auswrtigen Angelegen-heiten und an das Heerwesen, noch mehr aber an die innere Ver-waltung und an die Finanzen an." (Lamprecht.) a. Die Leitung der auswrtigen Politik war von vornherein ein-heitlich geplant, sie wurde von dem preuischen Ministerium des Auswrtigen bernommen, daneben aber blieb fr die Einzelstaaten das Gesandtschaftsrecht erhalten, und im Bundesrat wurde ein Ausschu fr die Kontrolle der aus-wrtigen Politik eingerichtet. Jedoch neben der unvergleichlichen Meisterschaft, mit der Bismarck die Leitung der auswrtigen Geschfte handhabte, blieb die Ttigkeit des Bundesratsausschusses ohne Bedeutung; die Einzelstaaten aber zogen ihre auswrtigen Gesandtschaften zum Teil ein, Baden verzichtete sogar auf ein Ministerium des Auswrtigen.
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