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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 176

1910 - Breslau : Dülfer
176 Vom Tode Friedrichs des Großen bis zum Ende der Freiheitskriege. 6. Die ärgste Mißwirtschaft herrschte auf dem Gebiete des Steuerwesens. War schon die Höhe der Steuern für die große Masse der wirtschaftlich schwachen bäuerlichen Bevölkerung derart unerschwinglich, daß das ganze Steuerwesen als ein raffiniertes Erpressungssystem bezeichnet werden muß/) so lief die Art der Steuererhebung geradezu darauf hinaus, allen Wohlstand zu vernichten. Die indirekten Steuern waren an Finanzgesellschaften verpachtet, die bei der Er- hebung der Abgaben sich ungestraft die ärgsten Erpressungen erlaubten. Die direkten Steuern wurden für die einzelnen Provinzen quotisiert und innerhalb derselben ganz willkürlich auf die einzelnen Gemeinden verteilt. Mit der Ein- ziehung der Steuern wurden die wohlhabendsten Mitglieder der Gemeinden beauftragt; sie hafteten mit ihrem Vermögen für den Eingang der vollen Summe, und so wurden nach und nach fast alle besser Situierten an den Bettelstab gebracht. d. Verwaltung und Gerichtsbarkeit waren ungetrennt. In jeder Provinz gab es einen königlichen Beamten, den Intendanten, der ganz will- kürlich in die Verwaltung und Rechtsprechung einzugreifen befugt war und z. B. Prozesse jederzeit den zuständigen Gerichtshöfen (Parlamenten) entziehen und seiner eigenen Entscheidung unterwerfen durfte. 6. Von einer staatlichen Wohlfahrtspflege war kaum die Rede. Das Unterrichtswesen lag gänzlich in den Händen der Jesuiten, die Armenpflege blieb der Kirche überlassen. Wege- und Brückenbauten wurden auf Kosten des Landvolkes ausgeführt. f. Die Beschaffenheit des Heeres war eine derartige, daß die Armee in der Revolutionszeit der Monarchie keinen Schutz zu bieten vermochte. Zwischen den adligen Offizieren und den gemeinen Soldaten bestand keinerlei Vertrauensverhältnis. Die Offiziere entzogen den Mannschaften Sold und Verpflegung, um sich zu bereichern/) blickten mit unendlicher Verachtung auf die stets zu Aufruhr geneigte „Canaille" herab und waren ihren Unter- gebenen meist tödlich verhaßt. 3. Gegenüber diesen Zuständen jämmerlichster Mißwirtschaft mußten die meist radikalen Ideen der aufklärerischen Philosophen und Schrift- steller, welche gegen die staatlichen und kirchlichen Einrichtungen auf das lebhafteste opponierten, von ungeheurer Wirkung sein. Wenn auch bei der Strenge der Zensur von einem Einfluß dieser geistigen Bewegung auf die Massen zunächst noch nicht die Rede sein konnte, so wurde doch die Theorie der Révolution fast zum Gemeingut der Gebildeten. Die privilegierten Stände, die abwechselnd mit der Krone verbündet waren und mit ihr in Widerspruch standen, gefielen sich in der eifrigsten Beschäftigung mit den Lehren eines Voltaire, Montesquieu, Rousseau, Diderot und der Enzyklopädisten. Ii. Die Veranlassung zum Beginn der Revolution wurde durch die Finanznot des Staates gegeben, welche die Re- gierung nötigte, die Mitarbeit der Vertreter der Nation zur Beseitigung des Staatsbankrotts in Anspruch zu nehmen. * 2 1) Die Salzsteuer verpflichtete jede über 7 Jahre alte Person, bei hohen Geld- strafen, jährlich 7 Pfund Salz zu kaufen, das aber nicht zum Einsalzen verwendet werden durfte, sondern verzehrt werden mußte. 2) Von den 90 Millionen des Heeresetats flössen 46 in die Taschen der Offiziere.
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