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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 239

1910 - Breslau : Dülfer
Die Wiedergeburt Preußens. 239 s. Ein völlig neues Moment wurde schließlich durch die Absicht Steins, das Laienelement für die Zwecke der Administration mittätig sein zu lassen, in die preußische Staatsverwaltung hineingetragen. „Um den Staatsbürgern Gelegenheit zu geben, dem Ganzen des Staates mit ihren Erfahrungen zu dienen, um alle berechtigten Interessen zur Geltung, jeden politischen Sinn zum Keimen zu bringen, ging Stein mit dem Gedanken um, allen Verwaltungen in Form von Deputationen kompetente Laien zur Seite zu stellen: also wissen- schaftlich, technisch, wirtschaftlich beratende Laienkörperschaften als integrierenden Bestandteil schon der staatlichen Exekutive zu bilden. Und dieser Gedanke wurde konsequent selbst bis zum Ministerkollegium hinauf verfolgt: neben den Ministerrat sollte unter Vorsitz des Königs ein Staatsrat treten." (Lamprecht.) Aber unter den Nachfolgern Steins — Altenstein bis 1810, später Hardenberg — war der erstere seiner Aufgabe kaum gewachsen, während Hardenbergs anders- gerichteter Sinn sich fast nur der Durchführung der bureaukratischen Ver- waltungsreformen annahm; daher traten diese Laiendeputationen entweder überhaupt nicht ins Leben, oder sie erhielten, wie der Staatsrat, nicht die ursprünglich beabsichtigte Wirksamkeit. Erst in der allerneuesten Zeit sind Steins Ideen im preußischen Verwaltungswesen verwirklicht worden (Land- wirtschaftskammern, Handelskammern re.). c. Die aus der sozialen Umformung folgernde Notwendigkeit einer Reorganisation der Staatsverfassung hatte für den Freiherrn vom Stein schon vor der Katastrophe von 1806 den Gegenstand immer erneuter Er- wägungen gebildet. a. Da ihm die Erziehung der Staatsbürger zu lebendiger Anteil- nahme am Staats- und Gemeindeleben als das Endziel seines ganzen Re- organisationswerkes galt, erblickte er in der Durchführung des Grundsatzes der Selbstverwaltung für alle Stufen politischer Gemeinschaftsbildung, von der Dorfgemeinde bis zum Staatsganzen, das Ideal der künftigen Verfassung Preußens. Von der Einführung eines Repräsentativsystems nach französischem Muster wollte der historische Sinn des Freiherrn freilich nichts wissen; ihm schwebte vielmehr die Fortbildung der alten ständischen Vertretungen vor, die allerdings einer völligen Neuordnung bedürften. Denn Stein dachte keines- wegs an eine Erneuerung der Rechte der alten privilegierten Geburtsstände, sondern an eine Vertretung des Volkes durch Berufsstände (Gegensatz zu Hardenberg). „Keine Repräsentanz nach der Kopfzahl also, . . . sondern eine Repräsentanz nach der spezifischen Bedeutung der Vertretenen innerhalb der staatlichen, und im höheren Sinne innerhalb der nationalen Organisation: dieser echt subjektivistische Gedanke, dessen klare Verwirklichung noch heute eines der wichtigsten Probleme des Staatslebens bildet, setzte das Nachdenken und die Organisationskraft in Bewegung." (Lamprecht.)^ Von der Überzeugung ausgehend, „daß konstitutionelle Formen wertlos sind, wenn ihnen der Unterbau der freien Verwaltung fehlt", ging Stein daran, den Grundsatz der Selbstverwaltung zunächst in den engeren Kreisen des Gemeinschaftslebens zur Verwirklichung zu bringen. ß. Die Städteordnung. „Steins soziale Reformen und die Befestigung der Staatseinheit gingen hervor aus der selbständigen, eigentümlichen Durchbildung von Gedanken, *) *) Vgl. die Tendenzen der politischen Parteibildung der Gegenwart.
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