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1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Dreißigjährigen Krieges - S. 4

1909 - Breslau : Dülfer
4 lteste deutsche Geschichte. deutschen Bauern. Als dritter tritt spter der Kriegsgott Ziu hinzu, Die wichtigsten Götter aus dem Geschlechte der Wanen sind: die Erdmutter Hel, Fro und Fronwa (Nerthus), die Götter des Sonnenlichts und der Wrme.') Iii. Die staatlichen Verhltnisse der Germanen. (Nach Lamprecht, Deutsche Geschichte.) 1. der die Formen des staatlichen Daseins der germanischen Völker in der Urzeit vermag die Geschichtsforschung nichts zu verbrgen. Es darf aber angenommen werden, da die Geschlechterverfassung die lteste Lebens-form auch der germanischen Völker gewesen ist. Aus der Ursamilie erwuchs der Stamm, welcher alle Abkmmlinge der Ursamilie unter der Leitung des Stammesltesten zu einer ersten staatlichen Daseinsform zusammenfate. Die Unmglichkeit, die zahlreiche Generation des Stammes in einer Wirtschafts-gemeinfchaft zu erhalten, fhrte zu einer Trennung in Gruppenfamilien, Geschlechter, deren natrliche Fhrer die Geschlechtsltesten waren.2) 2. Die ersten geschichtlichen Berichte der die staatlichen Lebensformen der Germanen nennen Vlkerschaft, Hundertschaft und Familie als die Organe der Staatsverfaffung. Vermutlich waren die Hundertschaften aus den alten Geschlechtern, die Vlkerschaften aus den Stmmen hervorgegangen. Anmerkung. Die wichtigsten westgermanischen Vlkerschaften sind folgende. 1. Jngwonische: Kimbern, Teutonen, Friesen, Chauken, Sachsen. 2. Jstwonische: Marser, Sigambrer, Brukterer, Cherusker, Chatten, Bataver, 3. Herminonische: Hermun-dnren, Markomannen, Quaden, Langobarden, Semnonen. a. Die Familie stand unter der Munt, dem Schutze des Hausherrn; es gehrten dazu nicht nur Frau und Kinder des Hausvaters, sondern auch dessen unverheiratete Schwestern und die verwitwete Mutter. Alle die Familien, deren Blutsverwandtschaft noch nachweisbar war. bildeten eine Sippe. Die Sippe war ein berrest der alten Geschlechtsverbnde, und vielfach erwies sich in Recht und Friedensschutz das alte geschlechtlich-staatliche Interesse noch strker als das des neuen Vlkerschaftsstaates. b. Die Hundertschaft war vermutlich aus den oben erwhnten Ge-schlechterstaaten hervorgegangen, erschien aber zur Zeit Csars vornehmlich als eine militrische Abteilung, die etwa 100 bis 120 Familien, eine oder ge-wohnlich mehrere Sippen umfate. Der Ausdruck Gau" bezeichnet nicht etwa ein gesellschaftliches Ganzes, sondern das Gebiet einer Hundertschaft. Der Fhrer der Hundertschaft war der Huptling (hunno). Seine Stellung war offenbar aus der des ehemaligen Geschlechtsltesten hervor-gegangen. Er wurde von allen Hundertschaften der Vlkerschaft gewhlt aus einer der Familien, in denen das Anrecht auf die Fhrerschaft von alters Her erblich war. Jedoch war hervorragende Tchtigkeit die Vorbedingung fr die Wahl. Der Huptling besa mehr eine Vertrauensstellung als ein Amt. Er war der gegebene Schutzwalt aller Unmndigen, der Gerichtsvorstand und der Heerfhrer seiner Hundertschaft. Irgendwelche Herrscherbefugnisse aber besa er nicht. Etwaige fr die Hundertschaft verbindliche Maregeln konnten nur auf Beschlu des Gaudinges getroffen werden. Die freiwilligen Gaben, 1) Genaueres der die Religion der Germanen s. Dahn, Urgeschichte der germa-nischen und romanischen Vlkerschaften. I. Bd. S. 124-135; Lamprecht, Deutsche Geschichte. I. Bd. 2) Genaueres der die Entwicklung der staatlichen Verhltnisse in der Urzeit s. bei Lamprecht a. a. O. I. Bd. S. 79121.
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