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1. Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Dreißigjährigen Krieges - S. 84

1909 - Breslau : Dülfer
84 Die Geschichte des deutschen Kaiserreiches bis zur Zeit des Interregnums. kniglichen Grundbesitz durch reiche Schenkungen verschwendeten. Anno lie sich z. B. ein Privileg geben, welches ihm ein Neuntel aller Reichsgeflle bertrug. So ging dem Knigtume ein betrchtlicher Teil seines Grundbesitzes und seiner Einknfte verloren. 2. Dem Papsttume gegenber. a. Die Kaiserin Agnes frderte selbst die Ziele der Klumazenser, indem sie kritiklos der Verwerfung der Wahl Benedikts X. zustimmte und die Einsetzung Nikolaus' Ii. begnstigte. 1). Der Beschlu der Lateransynode von 1059 fand zwar den energischen Widerspruch der deutschen Bischfe auf einer Synode zu Worms; das traurige Regiment der kaiserlichen Frmmlerin" aber wute der ppst-lichen Anmaung nicht zu begegnen. c. Anno von Kln vernachlssigte und schdigte das Interesse des Knigtums dem Papsttume gegenber aufs schwerste. Nach dem Tode Nikolaus' Ii. (1061) whlte die Reformpartei den Bischof Anselm von Lucca, der als Papst Alexander Ii. auch von Gottfried von Tuscien anerkannt wurde. Der rmische Adel whlte dagegen Cadalus von Parma, welchem es gelang, sich in Rom zu halten. Hilde-brand wute jedoch dessen Weihe durch Bestechung zu verzgern. Unterdessen erschien Gottfried vor Rom und wies beide Ppste zur Entscheidung an den deutschen König. Obgleich unzweifelhaft fr den König nur die Wahl des Cadalus gltig sein konnte, da Alexander nach dem Wahlmodus der Lateran-synode von 1059 gewhlt worden war, entschied sich des Knigs Vertreter doch fr Alexander. Beide Ppste muten ihre Angelegenheit der Synode von Augsburg (1062) vorlegen. Diese beschlo unter Annos Einflu, da dessen Neffe Burchard von Halber st adt in Italien selbst als deutscher Kommissar entscheiden sollte. Burchard entschied natrlich fr Alexander. Das Konzil zu Mantua (1064) sollte das letzte Wort sprechen. Statt aber die Wahl beider Ppste zu prfen, begngte sich Anno mit dem Schwre Alexanders, nicht auf simonistischem Wege gewhlt worden zu sein. Annos Entscheidung war um so erstaunlicher, als er sich bis dahin als entschiedener Gegner der Reformpartei gezeigt hatte. Es darf vermutet werden, da diese Schwenkung seiner Politik mit dem Raube des Knigskindes im Zusammen-hange stand: um Gottfried von Tuscien und andere Anhnger der Reform zur Anerkennung seiner vormundschaftlichen Regierung zu bewegen, trat er fr deren Papst ein. So veruntreute er also die Rechte des Knigtums aus egoistischem Interesse. 27. Der Kampf zwischen Kaisertum und Papsttum unter Heinrich Iv. I. Der Gegenstand des Kampfes. 1. Das Papsttum hatte seit der Karolingerzeit mit kurzen Unterbrechungen unter der Schutzherrschaft des Kaisertums gestanden. Die kaiserliche Ober-hoheit gegenber dem Papsttume hatte sich in dem Wahlrechte des Kaisers und in seinen richterlichen Befugnissen gezeigt. 2. Durch die kluniazensische Reformbewegung aber war die Idee der religisen Weltherrschaft des Papsttums entwickelt und in den Vertretern desselben wirksam geworden. Es lag ein Widerspruch darin, da der Papst
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