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1. Geschichtliche Bilder und Vorträge - S. 235

1896 - Leipzig : Dürr
235 Hochbetrbt und mit weinenden Augen sprachen beide auf die Bauern-Hauptleute ein. Und um sie vor dem Bndnis mit Herzog Ulrich, das da der Krieg war, zu bewahren, stellten sie den Antrag, da man mit keinem andern sich in Vertrag und Bndnis einlassen sollte. Ein dritter Sprecher im Sinne der gemigten Ansicht war der Prediger Christian Schappeler aus Memmingen. Mit vielen und mancherlei Beispielen aus dem Alten und Neuen Testamente mahnte er", keine That des Aufruhrs zu begehen, die Lsung nicht dem Schwerte anheimzugeben, sondern mit Liebe und Freundschaft sich mit den Herren zu benehmen; sonst werde die Angelegenheit schlie--lich ihrem eigenen Hause zum bel ausschlagen. Allein die gemigten Ansichten fanden bei der Mehrheit keinen Beifall; eine Einigung ward nicht erzielt. Darber war es 5 Uhr nachmittags geworden; damit war nach der Sitte der Zeit die Stunde des Nachtessens gekommen. Nun schied man unverrichteter Sache und in Uneinigkeit voneinander, das Nachtmahl zu nehmen. Ulrich Schmid und seine Gesinnungsgenossen gingen niedergeschlagen und trostlos hinweg; sie konnten die Befrchtung nicht abwehren, die Seebauern und die Allguer wrden im Zwiespalt von dannen ziehen. Whrend des Nachtessens indessen gewann auch bei den Seebauern und den Allguern bei ernstlicher Erwgung die gemigte Ansicht die Oberhand. Sie entsandten Boten zu Ulrich Schmid mit dem Bescheid, da sie die Vorschlge der Baltringer zu den ihrigen machen und treu an ihrer Seite Leib, Ehre und Gut einsetzen wollten. Darauf gelobten die buerlichen Vertrauensmnner bei einer sofortigen Zusammenkunft einander durch Handschlag wechselseitig Treue und wnschten sich und ihrer Sache Glck und Heil. An den nchstfolgenden Tagen fanden ergebnisreiche Beratungen statt. Eine Bundesordnung und eine Landesordnung wurde verein-bart. Im Eingange der Bundesordnung vom 7. Mrz wird nachdrcklichst hervorgehoben, da die Bauern sich zu einer christlichen Vereinigung zusammengethan htten zu niemandes Verdru und Nachteil, sondern zur Rhrung und Wiedererbauung christlicher Liebe. Die Bundesordnung verpflichtet die Teilnehmer, der Obrig-feit in allem gehorsam zu sein, so weit dies die Satzungen des gttlichen Rechtes gebieten und zulassen; sie verpflichtet zur Wahrung des Landfriedens und zur Zahlung der verfallenen Schulden. Zehnten dagegen, Renten und Abgaben, die widerrechtlich gefordert werden, sollen nicht entrichtet werden. Recht und Gericht bleiben nnan-getastet; rechtlos soll feiner sein. Unmiges Trinfen, ungeziemendes Spiel, Gotteslsterung wird unter Strafe verboten. Nach der Landesordnung gliedert sich die christliche Vereint-
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