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1. Lehrbuch der deutschen Geschichte für Seminare und höhere Lehranstalten - S. 429

1878 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
429 wegen seiner Besonnenheit, Redlichkeit und Geschstsersahrung zum Kaiser whlen wollen, weil auch sein Streben nach einem stndischen Reichsregiment den allgemeinen Wnschen zu entsprechen schien. Aber er schlug die Kaiserkrone aus, und vorzugsweise auf seinen Rath war, da auch der König Franz I. von Frankreich sich um die Kaiser-krne bewarb, der Enkel Maximilians, Karl, der Beherrscher von Spanien, den Nieder-landen, Oesterreich, Neapel und Sicilien und von den neu entdeckten Lndern Amerikas, gewhlt worden. Der neue Kaiser Karl V. war als der Sohn des Erzherzogs Philipp von Oester-reich und der Jnfantin Johanna am 24. Februar 1500 zu Gent geboren. Erzhlte erst 6 Zahre, als sein Vater in Valladolid starb, und seit der Zeit verfiel seine Mutter in Trbsinn. Von Wilhelm von Croy wurde er in der Staatskunde, von dem Utrechter Priester Hadrian Floriszoon in den Wissenschaften ^unterwiesen. Seit 1516, wo sein mtterlicher Grovater, Ferdinand der Katholische, starb, hatte er die Herrschaft auch in Spanien bernommen. Auf dem Wahltage zu Frankfurt am Main am 28. Juni 1519 wurde Karl zum deutschen Kaiser erwhlt, aber zugleich war man bedacht, in einer Wahlcapitulation oder Handfeste der Kaisermacht bestimmte Schranken zu ziehen und die Rechte des Reiches und die Mitwirkung der Fürsten im Regimente sicher zu stellen. Nach dieser Wahlcapitulation soll der Kaiser bei Reichskriegen kein fremdes Kriegs-volk in's Land ziehen ohne Bewilligung des Reichs und keinen Reichstag ausschreiben auerhalb des Reichs, die Reichs- und Hofmter darf er blo mit geborenen Deutschen besetzen, in Reichsgeschften keine andere Sprache als die deutsche oder lateinische an-wenden; auch knnen die Reichsstnde vor kein Gericht auerhalb des Reichs gestellt werden. Der Kaiser soll Schirmvogt der Kirche sein, soll aber alles, was der rmische Hof gegen die Concordate deutscher Nation unternommen hat, abschaffen, und soll die frstlichen Hoheitsrechte besttigen und ein Reichsregiment aufrichten, nichts vom Reiche veruern, keine Achtserklrung ohne Verhr erlassen, Zlle und Gerechtsame erhalten und die Bndnisse der Ritter und Unterthanen abthun. Nachdem der Kaiser diesen Wahlvertrag unterzeichnet hatte, wurde er in Aachen (1520) als Karl V. zum Kaiser gekrnt. Auch auer den religisen Wirren schwebten in Deutschland manche Hndel. Wir erwhnen hier die Vertreibung des Herzogs Ulrich von Wrttemberg und die Hildesheimer Stiftsfehde. Wrttemberg hatte Graf Eberhard im Bart (14591496) zum Herzogthum erhoben. Sein Vetter und Nachfolger Eberhard Ii. brachte aber das Land in solche Unruhe, da er das Herzogthum verlor (1498), in welches sein elfjhriger Neffe Ulrich eingesetzt wurde, welchen Maximilian I. mit Sabina, der sechsjhrigen Tochter des Herzogs von Bayern, verlobte. Die Heirath wurde 1511 vollzogen, wurde aber Ursache groen Unheils. Die ersten Jahre der Regierung waren glnzend und ruhmvoll, aber bald nach seiner Verheirathung drckten ihn die Schulden einer prchtigen Hofhaltung, so da er neue Steuern auflegen mute, welche das so schon aufgeregte Volk erbitterten. Indessen bernahmen die Stnde auf dem Landtage zu Tbingen die Schulden des Herzogs unter der Bedingung, da der Herzog ohne Willen der Landschaft keinen Krieg ansangen, kein Stck vom Lande verpfnden, keine Schtzung ausschreiben und jeder-mann Freizgigkeit gewhren solle. Auch sollte in peinlichen Sachen niemand ohne Urtheil und Recht gestraft werden. So war der Friede mit den Stnden hergestellt. Aber bald kamen neue Verwickelungen. Er lebte mit seiner hoffrtigen und strrischen Gemahlin in Unfrieden, und dieser steigerte sich, da der Herzog den Stallmeister, Ritter Hans von Hutten, im Verdachte heimlichen Einverstndnisses mit der Herzogin
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