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1. Abriss der Geschichte des Grossherzogtums Hessen für höhere Lehranstalten - S. 36

1902 - Hannover : Manz & Lange
36 Die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. sammengebrachten Bibliotheken ausmachten, und die durch die Bibliothek des bekannten Moscherosch einen beträchtlichen Zuwachs erhielt. Auch dem Volksschulwesen widmete Ludwig Vi. besondere Aufmerksamkeit. Er nahm die Einzelaufsicht über die niederen Schulen den Superintendenten und übergab sie den Metropolitanen.1) Als Vorgesetzte eines viel kleineren Bezirkes konnten diese das Schulwesen mehr beaufsichtigen und beeinflussen, als es dem Superintendenten bei seinem weit grösseren Amtssprengel möglich war. Ausserdem erliess Ludwig Vi. (1669) eine Schulordnung, durch welche den Lehrern über die Unterrichtsgegenstände, die Schulzucht und Schulzeit die nötigen Anweisungen zu teil wurden. Auch auf die Hebung des religiösen Sinnes war Ludwig — natürlich in der seinem Zeitalter eigenen Weise — bedacht. Er befahl, dass während des öffentlichen Gottesdienstes in den Städten die Tore geschlossen Und allenfallsiger Lärm bestraft werden solle. Auch die Errichtung des Darmstädter Glockenspiels2) darf als ein Ausfluss von Ludwigs Frömmigkeit betrachtet werden; denn er bezeichnete als dessen Zweck: „es solle geistliche Lieder spielend als eine leblose Kreatur das Lob des Allmächtigen verkündigen“. Übrigens war der Landgraf auch ein begeisterter Freund von Musik und theatralischen Aufführungen; er zog berühmte Künstler an seinen Hof und richtete das Theaterhaus ein, in dem selbst Stücke eines Corneille über die Bühne gingen. Die Landgrafschaft vergrösserte Ludwig Vi., indem er von dem Herrn von Frankenstein Eberstadt, Ober-, Nieder- und Schmalbeerbach, Allertshofen, Stettbach und die Burg Frankenstein kaufte. Er starb am 19. April 1678. _29 Ludwig Yii. (1678 21./4.—81./8.) folgte noch nicht zwanzigjährig seinem Vater, von dem er bereits zu Staatsgeschäften herangezogen worden war. Als er im August 1678 zu seiner Braut, einer Prinzessin von Sachsen-Zeitz, reisen wollte, um sich mit ihr zu vermählen, starb er zu Friedenstein bei Gotha. Ernst Ludwig (1678 —1739) war der Zweitälteste Sohn Ludwigs Vi. Da er bei dem Tode des Bruders erst elf Jahre zählte, so übernahm für ihn seine Mutter Elisabeth Dorothea, Tochter des Herzogs Ernst von Gotha, die Vormundschaft; sie führte dieselbe, bis Ernst Ludwig am 15. Februar 1688 für volljährig erklärt wurde. *) Diese entsprechen den heutigen Dekanen. 2) Der Landgraf hatte bei seinen Reisen in den Niederlanden zahlreiche Glockenspiele kennen gelernt und wurde durch sie zu seiner Stiftung veranlasst. Der Verfertiger des Glockenspieles war dementsprechend ein Holländer.
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