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1. Abriss der Geschichte des Grossherzogtums Hessen für höhere Lehranstalten - S. 41

1902 - Hannover : Manz & Lange
Das Grossherzogtum Hessen. 41 abermalige Gebietserweiterung zuteil. Infolge der Rheinbundsakte (1806) wurden nämlich neben anderen die Landgrafen von Hessen-Homburg, die Grafen von Stollberg-Ortenberg, Stollberg-Gedern, die verschiedenen Linien Solms, die Freiherren von Riedesel (insoweit sie nicht unter hessischer Hoheit bereits standen), die Grafen von Schlitz, die Fürsten von Löwenstein-Wertheim, die drei Linien der Grafen von Erbach und einige ritterliche Geschlechter, wie die von Gemmingen, von Wambolt, die Burggrafschaft von Friedberg u. a. mediatisiert; die Souveränität über ihre Besitzungen — etwa 122000 Seelen zählend — erhielt Ludwig I. Aber mit schweren Opfern musste er diese Vergrösserung seines Landes erkaufen; er war gezwungen, zu Napoleons Feldzügen hessische Truppen zu stellen. Gegen Preussen und Österreich, in Spanien und Russland fochten hessische Truppen. Noch in der Schlacht bei Leipzig kämpften sie auf französischer Seite; ihre Tapferkeit deckte den Rückzug der geschlagenen Armee. Am Tage nach der zweiten Schlacht bei Hanau, am 3. November 1813, wurde zu Dörnigheim in einer Konvention der Beitritt des Grossherzogs zu einer Allianz der Grossmächte erklärt. Da in den vorausgegangenen Feldzügen das hessische Militär grossenteils vernichtet worden war, so wurde eine allgemeine Landesbewaffnung und die Bildung eines freiwilligen Jägerbataillons angeordnet. In dem weiteren Kampfe der Verbündeten gegen Napoleon befehligte die Hessen Prinz Emil, der bereits im russischen Feldzuge an ihrer Spitze gestanden hatte. Infolge des Wiener Kongresses und auf Grund besonderer Verträge verzichtete Hessen gegenüber Preussen auf das Herzogtum Westfalen und die Souveränität über die Grafschaft Wittgenstein; Hessen-Homburg wurde von dem Grosserzogtum wieder getrennt.*) Dagegen erhielt Hessen den grösseren Teil des seitherigen Departements Donnersberg mit den Städten Mainz, Bingen, Alzey, Worms, das heutige Rheinhessen,2) die Landeshoheit über den grössten Teil der isenburgischen, solms-rödelheimischen und gräflich ingelheimischen Besitzungen. Das in dieser Weise umgestaltete a) Zugleich wurde es durch das Amt Meissenheim auf dem linken Rheinufer vergrössert. 1817 wurde der Landgraf von Hessen - Homburg als souveränes Mitglied in den deutschen Bund aufgenommen; es wurde somit erst damals Hessen-Homburg ein eigner Staat. Vergl. Seite 32, Anm. 2) Es besteht zum grossen Teil aus kurmainzischem und kurpfälzischem Gebiet; 45 Ortschaften gehörten vordem einzelnen rheinischen Rittergeschlechtern. Worms war Reichsstadt gewesen, während Mainz seit 1462 eine kurmainzische, Oppenheim seit 1378 eine kurpfälzische Landstadt gebildet hatte.
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