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1. Lehrbuch der Geschichte für die oberen Klassen höherer Lehranstalten - S. 39

1887 - Stuttgart : Krabbe
39 Versuchen der Abhilfe. Zuerst vielleicht forderte das Volk ge-schriebene Gefetze, wie nicht lange nachher in Rom. -^-er Archon Drakon erhielt (621) den Auftrag, die Gesetze weder-zuschreiben. Vielleicht hat er nur das bestehende Gewohnheits-recht aufgezeichnet; aber auf das Volk mute eine Gesetzgebung, die jeden Diebstahl mit dem Tod bestrafte, einen niederdrckenden Eindruck machen. Nicht lange darauf oder auch vorher suchte ein, Eupatride Kylon die Mistimmung des Volkes zu benutzen, um sich die Tyrannis zu erringen. Aber der Staatsstreich milang. Die treulose Niedermetzlung der Teilnehmer brachte auf den Staat eine fchwere Blutschuld. In einem unglcklichen Krieg mit Megara verloren die Athener Salamis. Zugleich wuchs he konomische Bedrngnis des Volkes in bedrohlicher Weise. 2. Colon. Da wandten sich die Blicke auf Solon, unter dessen Einwirkung die Shnung der Blutschuld und die Wieder-eroberung von Salamis bewirkt worden war. Das Volk forderte seine Einsetzung zum unumschrnkten Herrscher. Er verschmhte die Tyrannei. Aber auch der Adel erkannte die Notwendigkeit einer Reform und ernannte ihn 594 zum ersten Archon mit dem 594. Auftrage zu vershnen und neue Gesetze zu geben. Ihm gelang a. Die Lastenabschttelung (Seisachteia). Sie bestand schwerlich in der Aufhebung aller Geldschulden, wahrscheinlich tut bergang von der ginetischen Whrung (das Talent = 6540 J&) zu der eubischen (4720 Jb). Indem nun die Schulden in den leichteren neuen Drachmen zurckgezahlt werden durften, bedeutete das einen Schuldenerla von 27u/0. Zugleich wurde der Zms-fu fr die Schulden herabgesetzt, den Schuldsklaven die Freiheit wiedergegeben. v L . . b. Die Verfassung. 1) Solon suchte auch dem medern Volk einen Anteil an der Staatsregierung in einer Weise zu gebeu, welche den Adel nicht vor den Kopf stie, indem er aus der Aristokratie eine Timokratie (s.s. 32) machte, d. h. die Rechte im Staat nach dem Besitze und zwar dem an Grund und Boden be-stimmte. Nur das Archontat blieb noch den Eupatriden vorbehalten. Er teilte nmlich die Brgerschaft (es gab auer ihr noch Schutz-verwandte, d. h. Handel und Gewerbe treibende Fremde und lehr viele Sklaven) in vier Klassen: 1) die Fnshundertscheffler, welche vom eigenen Lande jhrlich mindestens 500 Medimnen oder Scheffel ( 52,53 1.) an Getreide ernteten; 2) die Ritter, Hippeis: mindestens 300 Scheffel; 3) die Zeugiten, Gespannhalter", die eigentlichen Bauern: mindestens 200 oder 150 Scheffel. 4) Wer weniger besa, gehrte zur Klasse der Theten, nicht nur die kleinen Bauern, Taglhner und Hand-werker, auch etwaige Kaufleute und Fabrikanten ohne Grundbesitz. -Nach dieser Einteilung richtete sich 1) die Besteuerung: die Theten waren steuerfrei; den drei oberen Klassen wurde in dem (seltenen) Bedrfnisfall eine Einkommenssteuer auferlegt. Die Glieder der ersten I
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