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1. Die vaterländische Geschichte von 1648 bis 1815 - S. 62

1903 - Hannover-List : Carl Meyer (Gustav Prior)
62 in der Schlacht zu Tod und Sieg voran. Er fhlte sich mit dem König eng verbunden, trug doch dieser fortan den gleichen Rock wie er, dienten doch die smtlichen kniglichen Prinzen wie er in den Reihen desselben Heeres." Da durch Werbung nicht genug Leute fr das Heer gewonnen wurden, so fhrte der König 1733 das Kantonsystem ein, wonach jedem Regiment ein Bezirk oder Kanton zugewiesen wurde, wo es Mannschaften ausheben durfte. Die jungen Burschen, die zu Rekruten bestimmt waren, trugen stolz eine rote Halsbinde als Zierde. Von dem Kriegsdienst blieben jedoch die, die zur Pflege des Ackerbaus und der Gewerbe unabkmmlich waren, z. B. die ansssigen Leute, die Beamten, die ltesten Shne und Erben befreit, soda das Heer noch zu zwei Dritteilen aus Auslndern, Sldnern bestand. Immerhin hat Friedrich Wilhelm in der Einrichtung des Kanton-systems bereits den erst in unserem Jahrhundert zur Tatsache gewordenen Gedanken der allgemeinen Wehrpflicht ausgesprochen. 3. Die Begrndung der preuischen Staatsverwaltung. In der Staatsverwaltung setzte er sich noch rcksichtsloser der die Rechte der Stnde hinweg, als es einst sein Grovater, der Groe Kurfürst, getan hatte. Als einige Herren von den preuischen Stnden sich im Jahre 1716 gegen des Knigs Forderung, da sie auch Steuern zahlen sollten, aus-sprachen und auf eine Vereinbarung mit dem Landtag hinwiesen, schrieb er an den Rand des Berichtes die denkwrdigen Worte: Ich stabiliere die Souvernitt und setze die Krone fest wie einen rocher von bronce und lasse den Herren Junkers den Wind von Landtag." Um eine grere Einheit in der Verwaltung und ein einheitliches Zusammenwirken aller Beamten herzustellen, grndete Friedrich Wilhelm im Jahre 1723 das General-Direktorium (General-, Ober-, Kriegs-, Finanz- und Domnen-Direktorinm), das die Ober-Verwaltuugsbehrde des Staates bildete, und dessen allgemeine Leitung in des Knigs Hnden lag. In den einzelnen Provinzen wurden aber sogenannte Kriegs- und Do-mnenkammern, den heutigen kniglichen Regierungen hnlich, eingesetzt. Unter ihnen standen die Landrte fr das platte Land, Kriegsrte in den Stdten und Departementsrte fr die Domnen. Die Instruktion fr das Generaldirektorium, die dessen Geschftskreis und Einrichtung regelte, hatte der König selber erdacht und ausgearbeitet. Von den Beamten forderte er darin unablssigen Flei und unausgesetzte Aufsicht. Auch sorgte er fr gegenseitige berwachung der Beamten, damit mglichst viel gespart und die Einknfte auf alle mgliche Weise erhht wrden. Bei den Sitzungen muten die Minister und Rte im Sommer um 7, im Winter um 8 Uhr
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