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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 233

1902 - Hannover-List : Carl Meyer (Gustav Prior)
233 I. Gebietsvernderungen: 1. Frankreich wurde im Besitz von Metz, Toul und Verdun be-sttigt und erhielt den Besitz des ganzen Elsa (auer Straburg), in-dem ihm Breisach, die Landgrafschaft Ober- und Niederelsa, der Sund-gau mit Mhlhausen und Belfort und die Landvogtei der 10 Reichsstdte (Kolmar, Schlettstadt, Hagenau, Weienburg u. a.) abgetreten wurde. Es sollten aber die unmittelbaren Reichsglieder in ihrer Reichsfreiheit be-lassen werden. 2. Schweden bekam als Reichslehen Vorpommern mit Rgen und Stettin mit den Odermndungen, die mecklenburgische Stadt Wismar und die Bistmer Bremen (ohne diese Stadt) und Verden als Herzogtmer. 3. Brandenburg erwarb den grten Teil von Hinterpommern und als Entschdigung fr das ihm seit dem Tode des letzten Herzogs von Pommern nach Erbrecht auch zustehende Vorpommern die Bistmer Halberstadt, Minden und Kammin als weltliche Frstentmer und die Anwartschaft auf das Herzogtum (bisher Erzbistum) Magdeburg. Dieses fiel nach dem Tode des Administrators August von Sachsen im Jahre 1680 an Brandenburg. 4. Bayern behielt die Oberpfalz mit der Kurwrde, während die Rheinpfalz mit einer neu errichteten achten Kurwrde an Friedrichs V. Sohn, den Pfalzgrafen Karl Ludwig, zurckgegeben wurde. 5. Die Schweiz und die Niederlande wurden als selbstndig und unabhngig anerkannt. Somit waren die Mndungen des Rheins, der Weser, der Oder und der Weichsel in der Gewalt fremder Mchte. Ii. Die kirchlichen Bestimmungen: 1. Der Augsburger Religionsfriede von 1555 wurde besttigt und auf die Reformierten ausgedehnt. 2. Das Restitutionsedikt von 1629 wurde ausgehoben (soda 1552 nicht mehr als Normaljahr galt.) Dagegen wurde als Normaljahr 1624 angenommen. a) fr die Ausbung der Religion: Wer schon vor dem 1. Januar 1624 volle Bekenntnisfreiheit (ffentlichen Gottesdienst und entsprechende kirchliche Einrichtungen) besa, behlt sie. b) sr den Besitz der Kirchengter: Danach wurden 2 Erzbis-tmer (Magdeburg und Bremen), 13 Bistmer und 6 Abteien protestantisch, 4 Erzbistmer (Mainz, Trier, Kln, Salzburg), 19 Bistmer und 8 Abteien katholisch, 1 Bistum (Osnabrck) abwechselnd protestantisch und katholisch. 3. Auf dem Reichstage sollte der kirchliche Fragen nicht durch Stimmenmehrheit, sondern durch gtlichen Vergleich zwischen der evange-
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