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1. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart - S. 3

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
3 Verschiedenheit der Gre der einzelnen Bundesstaaten folgende Berechnung und Verteilung der Stimmen verabredet ist: Osterreich erhlt 4 Stimmen, Preußen 4, Sachsen 4, Bayern 4, Hannover 4, Wrttemberg 4, Baden 3, Kurhessen 3, Gro-Herzogtum Hessen 3, Holstein 3, Luxemburg 3, Braunschweig 2, Mecklenburg-Schwerin 2, Nassau 2, Sachsen-Weimar 1, Sachsen-Gotha 1, Sachsen-Koburg 1, Sachsen-Meiningen 1, Sachsen-Hildburghausen 1, Mecklenburg-Strelitz 1, Olden-brg 1, Anhalt-Dessau 1, Anhalt-Bernburg 1, Auhalt-Ctheu 1, Schwarzburg-Sondershausen 1, Schwarzburg-Rudolstadt 1, Hohenzollern-Hechingen 1, Lichtenstein 1, Hohenzollern-Sigmaringen 1, Waldeck 1, Reu ltere Linie 1, Reu jngere Linie 1, Schaumburg-Lippe 1, Lippe 1, Lbeck 1, Frankfurt 1, Bremen 1, Hamburg 1 Stimme. Zusammen 69 Stimmen. Art. 9. Die Bundesversammlung hat ihren Sitz zu Frankfurt a. M. Art. 11. Alle Mitglieder des Bundes versprechen, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen, und garantieren sich gegenseitig ihre smtlichen unter dem Bunde begriffenen Be-sitzungen. Bei einmal erklrtem Bundeskrieg darf kein Mitglied einseitige Unter-Handlungen mit dem Feinde eingehen, noch einseitig Waffenstillstand oder Frieden schlieen. Die Bundesglieder behalten zwar das Recht der Bndnisse aller Art, verpflichten sich jedoch, in keine Verbindungen einzugehen, welche gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesstaaten gerichtet wren. Die Bundes-glieder machen sich ebenfalls verbindlich, einander unter keinerlei Vorwand zu be-kriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt zu verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringen. Dieser liegt alsdann ob, die Vermittlung durch einen Ausschu zu versuchen, und falls dieser Versuch fehlschlagen sollte und dem-nach eine richterliche Entscheidung notwendig wrde, solche durch eine wohl-geordnete Austrgalinstanz^) zu bewirken, deren Ausspruch die streitenden Teile sich sofort zu unterwerfen haben. ' Art. 13. In allen Bundesstaaten wird eine landesstndische Verfassung statt-finden..... 3. Die Heilige Allianz. 26. September 1815. Quelle: Die Stiftuichsurkunde vom 14./26. September 1815 (Franzsisch). bersetzung: Fr. Frster a. a. O. d. 3. @. 13481350. Im Namen der hochheiligen und unteilbaren Dreieinigkeit! Ihre Majestten der Kaiser von Osterreich, der König von Preußen und der Kaiser von Rußland, die infolge der groen Ereignisse, welche den Lauf der drei letzten Jahre in Europa bezeichnet haben, und vornehmlich der Wohltaten, die es der gttlichen Vorsehung gefallen hat, der die Staaten zu verbreiten, deren Regierungen ihr Zutrauen und ihre Hoffnung allein auf sie gesetzt, die innige berzeugung erlangt haben, da es notwendig ist, den von den Mchten in ihren wechselseitigen Ver- Der Bund stand also an Bedeutung insofern noch hinter dem alten Reich zurck, als ihm ein hchstes Gericht das brigens in Aussicht genommen war fehlte; es hatte bei einem Verfahren sein Bewenden, nach dem der Bundestag bei Streitigkeiten unter Bundesgenossen den obersten Gerichtshof eines unbeteiligten Bundesstaates damit beauftragen konnte, die Sache zum Austrage daher Austrgalgericht zu bringen. 1*
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