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1. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart - S. 9

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 9 - knnen sie unmglich die stehenden Heere rechnen. . . Das Volk, welches sie meinen, welches unmittelbaren Anteil am Kriege gehabt hat, und welches den Krieg, wo nicht ausschlielich gefhrt, doch ausschlieend entschieden haben soll, kann also nur auf die Klasse beschrnkt sein, die man unter dem allgemeinen Namen der Freiwilligen begriff..... . . . Zu dieser Klasse gehrte dann auch jene kampflustige Jugend, die, von Vaterlandsliebe beseelt, aus Universitten, Erziehungsanstalten und Schulen unter die Waffen eilte. Da sie ihre Dienste freudig anbot, war edel und lobenswert; da man sie annahm, kann nur durch den ueren Drang der Not denn welche weise Regierung wrde sie sonst nicht abgelehnt haben gerechtfertigt werden..... In welchem Verhltnis die Zahl der akademischen Streiter zu der Zahl der Freiwilligen berhaupt und diese wieder zu der Gesamtmasse der kriegfhrenden Heere stand, wollen wir ununtersucht lassen. Wer die Geschichte des Krieges nur einigermaen kennt, wird sich diese Frage leicht beantworten. Da an den Tagen der Schlacht bei Leipzig wenigstens 200000 Mann regulierter Truppen im Gefechte waren, ist gewi; da man sie eine Vlkerschlacht genannt hat, kann die Wahrheit und Natur der Dinge nicht ndern. ... Ob Napoleon durch regelmige Streitkrfte allein, ohne Freiwillige, ohne Volksbewaffnung gestrzt worden wre, ist ein Problem, worber unter Sach-verstndigen die Meinungen geteilt sein knnen; die Mglichkeit liegt auer Zweifel. Da aber umgekehrt alle Aufgebote, alle Landstrme und alle heiligen Scharen" von Deutschland und allenfalls von Europa ohne die erhabenen Ent-Schlieungen, der Fürsten, die Weisheit und Eintracht ihrer Kabinette, das Genie ihrer Feldherren und die Tapferkeit ihrer regelmigen Heere ihn nicht be-zwungen haben wrden das leuchtet dem gemeinsten Verstnde ein. In diese einfache Gestalt gekleidet, scheint uns die Frage, wenn sie einmal verhandelt werden mute, fr immer entschieden. 6. Maregeln gegen die freiheitliche und nationale Bewegung. 1819. A. Die berwachung der Universitten. Quelle: Provisorischer Beschlu der Bundesversammlung vom 20. Sep-tember 18191) der die in Ansehung der Universitten zu ergreifenden Maregeln. Fundort: Dr. Karl Weil, Quellen und Aktenstcke zur deutschen Berfassungsgeschichte. Berlin 1850. S, 3941. 1. Es soll bei jeder Universitt ein mit zweckmigen Instruktionen und ausgedehnten Befugnissen versehener, am Orte der Universitt residierender, auerordentlicher landesherrlicher Bevollmchtigter entweder in der Person des bisherigen Kurtors oder eines anderen von der Regierung dazu tchtig be-suudenen Mannes angestellt werden. Das Amt dieses Bevollmchtigten soll sein, der die strengste Vollziehung der bestehenden Gesetze und Disziplinarvorschriften zu wachen, den Geist, in welchem *) Die am 20. September 1819 gefaten Beschlsse der Bundesversammlung ent-sprachen den Verabredungen, die im August 1819 auf einer Zusammenkunft deutscher Minister in Karlsbad getrossen waren. Sie heien daher auch wohl die Karlsbader Beschlsse.
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