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1. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart - S. 75

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 75 - Die Erwgungen, welche in jenen entscheidenden Tagen in Nikolsburg im Rate Sr. Majestt des Knigs auf die groe Frage der Krieg und Frieden bestimmend einwirkten, haben hier nur flchtig und in ihren allgemeinsten Um-rissen angedeutet werden knnen. Ihre rckhaltlose Darlegung mu der knftigen Geschichtschreibung vorbehalten bleiben. Die Entscheidung Sr. Majestt fiel fr den Frieden aus. Die Prliminarien wurden am 26. Juli unterzeichnet und die Ratifikationen am 28. ausgetauscht. Der Entschlu des Knigs wurde freudig begrt von einer Armee und einem Volke, welche mitten im Lauf eines glcklichen und ruhmreichen Krieges nicht verlernt hatten, die Segnungen des Friedens zu schtzen. 42. Der Friede zu Prag. 23. August 1866. Quelle: Der Friedensvertrag vom 23. August 1866. Fundort: Aegidi und Klauhold a. a. O. Bd. 11. Nr. 2369. Im Namen der allerheiligsten und unteilbaren Dreieinigkeit! Seine Majestt der König von Preußen und Seine Majestt der Kaiser von Osterreich, beseelt von dem Wunsche, ihren Lndern die Wohltaten des Friedens wiederzugeben, haben beschlossen, die zu Nikolsburg am 26. Juli 1866 unterzeichneten Prliminarien in einen definitiven Friedensvertrag umzugestalten..... Art. 2. Behufs Ausfhrung des Art. 6 der in Nikolsburg am 26. Juli dieses Jahres abgeschlossenen Friedensprliminarien^), und nachdem Se. Majestt der Kaiser der Franzosen durch seinen bei Sr. Majestt dem Könige von Preußen beglaubigten Botschafter amtlich zu Nikolsburg am 29. Juli ejusdem hat erklären lassen: qu'en ce qui concerne le Gouvernement de l'empereur, la Venetie est acquise l'italie pour lui etre remise la paix", tritt Se. Majestt der Kaiser von Osterreich dieser Erklrung auch seinerseits bei und gibt seine Zu-stimmung zu der Vereinigung des lombardo-venetianischen Knigreichs mit dem Knigreich Italien ohne andere lstige Bedingung als die Liquidierung der Schulden, die, als auf den abgetretenen Landesteilen haftend, werden anerkannt werden in bereinstimmung mit dem Vorgange des Traktats von Zrichs). Art. 4. Seine Majestt der Kaiser von Osterreich erkennt die Auflsung des bisherigen Deutschen Bundes an und gibt seine Zustimmung zu einer neuen Ge-staltung Deutschlands ohne Beteiligung des sterreichischen Kaiserstaates. Ebenso verspricht Se. Majestt, das engere Bundesverhltnis anzuerkennen, das Se. Majestt der König von Preußen nrdlich von der Linie des Mains begrnden wird, und erklrt sich damit einverstanden, da die" sdlich von dieser Linie gelegenen deutschen Staaten in einen Verein zusammentreten, dessen nationale x) Der Artikel 6 lautet: Se. Majestt der König von Preußen macht sich anheischig, die Zustimmung seines Verbndeten, Sr. Majestt des Knigs von Italien, zu den Friedensprliminarien und zu dem auf dieselben begrndeten Waffensllstand zu beschaffen, sobald das Venetianische Knigreich durch Erklrung Sr. Majestt des Kaisers der Franzosen zur Disposition Sr. Majestt des Knigs von Italien gestellt wird. (Aegidi u. Klauhold, Bd. 11, Nr. 2364.) Von 1859.
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