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1. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart - S. 77

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
77 frstentums Hessen und des Herzogtums Nassau, sowie die freie Stadt Frankfurt haben sich durch ihre Teilnahme an dem feindlichen Verhalten des ehemaligen Bundestages in offenen Kriegszustand mit Preußen versetzt. Sie haben sowohl die Neutralitt, als das von Preußen unter dem Versprechen der Garantie ihres Territorial-Bestandes ihnen wiederholt und noch in letzter Stunde angebotene Bndnis abgelehnt, haben an dem Kriege sterreichs mit Preußen ttigen Anteil genommen und die Entscheidung des Krieges der sich und ihre Lnder angerufen. Diese Entscheidung ist nach Gottes Ratschlu gegen sie ausgefallen. Die politische Notwendigkeit zwingt uns, ihnen die Regierungsgewalt, deren sie durch das siegreiche Vordringen unserer Heere entkleidet sind, nicht wieder zu bertragen. Die genannten Lnder wrden, falls sie ihre Selbstndigkeit bewahrten, ver-mge ihrer geographischen Lage bei einer feindseligen oder auch nur zweifel-haften * Stellung ihrer Regierungen der preuischen Politik und militrischen Aktion Schwierigkeiten und Hemmnisse bereiten knnen, welche weit der das Ma ihrer tatschlichen Macht und Bedeutung hinausgingen. Nicht in dem Ver-langen nach Lndererwerb, sondern in der Pflicht, unsere ererbten Staaten vor wiederkehrender Gefahr zu schtzen, der nationalen Neugestaltung Deutschlands eine breitere und festere Grundlage zu geben, liegt fr uns die Ntigung, das Knigreich Hannover, das Kurfrstentum Hessen, das Herzogtum Nassau und die freie Stadt Frankfurt auf immer mit unserer Monarchie zu vereinigen. Wohl wissen wir, da nur ein Teil der Bevlkerung jener Staaten mit uns die Uberzeugung von dieser Notwendigkeit teilt. Wir achten und ehren die Ge-fhle der Treue und Anhnglichkeit, welche die Bewohner derselben an ihre bis-herigen Frstenhuser und an ihre selbstndigen politischen Einrichtungen knpfen. Allein wir vertrauen, da die lebendige Beteiligung an der fortschreitenden Ent-Wicklung des nationalen Gemeinwesens in Verbindung mit einer schonenden Behandlung berechtigter Eigentmlichkeiten den unvermeidlichen bergang in die neue, grere Gemeinschaft erleichtern werde. Die beiden Huser des Landtages fordern wir auf, die zur beabsichtigten Vereinigung erforderliche verfassungsmige Einwilligung zu erteilen, und lassen ihnen zu diesem Behufe den beikommenden Gesetzentwurf zugehen. Gegeben Berlin den 16. August 1866. Wilhelm. 2. Quelle: Proklamation an die Einwohner des vormaligen Knigreichs Hannover vom 3. Oktober 1866.1) Fundort: Aegidi und Klauhold a. a. O. Bd. 11. Nr. 2404. Durch das Patent, welches ich heute vollzogen habe, vereinige' ich Euch, Ein-wohner des hannoverschen Landes . . ., mit meinen Untertanen, Emen Nachbarn und deutschen Brdern. Durch die Entscheidung des Krieges und durch die Neugestaltung des gemein-samen deutschen Vaterlandes nunmehr von einem Frstenhause getrennt, dem Ihr mit treuer Ergebenheit angehangen, tretet ihr jetzt in den Verband des Nachbar-landes, dessen Bevlkerung Euch durch Stammesgemeinschaft, durch Sprache und Sitte verwandt und durch Gemeinsamkeit der Interessen befreundet ist. ^).Die Proklamationen an die Bewohner von Kurhessen, Nassau und Frankfurt am Main wurden gleichfalls unter dem 3. Oktober erlassen. Sie stimmen mit der hierher gesetzten fast wrtlich berein.
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