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1. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart - S. 107

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 107 - Milliarde der Kontribution erfolgen, die im Artikel 2 stipuliert ist. Die Rumung wird beginnen bei den Paris am nchsten gelegenen Departements und wird, je nachdem die Zahlungen der Kontribution bewirkt sein werden, fortgesetzt. Nach der ersten Zahlung einer halben Milliarde wird die Rumung folgender Departements stattfinden: Somme, Oife und der Teile der Departements Seine inferieure, Seine et Oise, Seine et Marne, die auf dem rechten Seineufer gelegen sind, sowie des Teiles Departements Seine und der Forts auf dem rechten Seineufer. Nach der Zahlung von zwei Milliarden wird die deutsche Okkupation nur noch die Departements Marne, Ardennes, Haute Marne, Meuse, Vosges, Meurthe, sowie die Festung Belfort mit ihrem Gebiete umfassen, die als Pfand fr die rck- stndigen drei Milliarden dienen sollen..... Art. 4. Die deutschen Truppen werden sich in den besetzten Departements der Requisitionen, sei es in Geld, sei es in Naturalien enthalten. Dagegen wird der Unterhalt der deutschen Truppen, welche in Frankreich zurckbleiben, auf Kosten der franzsischen Regierung erfolgen und zwar nach Magabe, wie sie durch ein Einvernehmen mit der deutschen Militr-Intendantur vereinbart ist. Art. 6. Die Kriegsgefangenen, welche nicht bereits auf dem Wege der Aus-wechslung in Freiheit, gesetzt worden sind, werden unverzglich nach der Ratifikation der vorliegenden Prliminarien zurckgegeben werden..... Art. 7. Die Erffnung der Verhandlungen, betreffend den definitiven Frieden, welcher auf Grundlage der gegenwrtigen Prliminarien abzuschlieen ist, wird in Brssel unverzglich nach Ratifikation der letzteren durch die National-Versammlung und Seine Majestt den deutschen Kaiser stattfinden. von Bismarck. A. Thiers. Jules Favre. 63. Bayern tritt dem neuen Deutschen Bunde (Reiche) bei. 23. November 1870. 1. Februar 18711). Quelle: Bericht des bayerischen Bevollmchtigten, des Grafen Bray, an den König Ludwig Ii. von Bayern vom 22. November 1870. Fundort: O. v. Bray-Steinburg, Denkwrdigkeiten aus seinem Leben. Leipzig 1901. S. 195 und 196. ... Erst jetzt, nachdem vorbehaltlich allerhchster Genehmigung der die Haupt-punkte eine Einigung erfolgte, ist das Material sr eine Berichterstattung gegeben. Dasselbe wird sich aber bersichtlicher aus dem Gesamtentwurfe, welchen wir vor Ende dieser Woche selbst nach Bayern zu berbringen hoffen, entnehmen lassen. Bezglich der ueren Verhltnisse, welche, wie Eurer Majestt bekannt ist, gleich anfangs als zu den schwierigsten Punkten unserer Verhandlungen gehrig erkannt wurden, ist die unbedingte Erhaltung des bayerischen Gesandtschaftsrechts, insofern nur bayerische Interessen in Betracht kommen, angestrebt und erreicht worden. Damit allein wre aber wenig gewonnen, da es in der Natur eines Bundes liegt, da viele wichtige Staatszwecke auf die Gemeinschaft bergehen. Diese fr uns allein zu vertreten, lie sich nicht beanspruchen; es blieb somit nichts brig, als sr Bayern Einflu auf die Bundespolitik zu vindizieren und diesen Einflu durch eine feste, vertragsmig zu konzedierende Stellung zu garantieren. Bayern unterzeichnete den Vertrag am 23. November; der Beitritt erfolgte am 1.; Februar 1871.
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