Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 76

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 76 ihnen nicht, gleichwie Se. Knigl. Majestt dero getreuen Untertanen wider-fahren lassen, Abgaben erlassen, ... noch wird ihnen unter die Arme gegriffen und wieder aufgeholfen, sondern sie werden bis aufs Blut ausgesogen. Die Ein-quartierung und Kriegsfuhren, auch Werbungen ruinieren sie mit. Der Edelmann will sein geringes Gut ntzen und sich wohl auffhren, auch anderen es gleich machen, und also mu alles bern Haufen gehen, wo Seiner Majestt landes-vterliche Frsorge solches nicht abstellt. Vor allem ist ntig, da durch unparteiische Leute die Hosbriefe der Bauern, darinnen die Adligen ihre Pflichten und Lasten festgesetzt haben, untersucht und der Billigkeit gem gendert werden, da sie oft nicht nach Verhltnis ihrer Lndereien und anderer Abgaben eingerichtet worden. Bei den Regierungen und bei den Hof-, Land- und anderen Gerichten bekommen die Bauern kein Recht, weil die Dhms1) mit darin sitzen, und diese selbst wegen ihrer eigenen Gter und Bauern ein Interesse dabei haben und sich selbst keinen Schaden dabei tun wollen. 46. Friedrich Wilhelm I. beim Bau des preuischen Staatswesens. A. Heerwesen. a) Einfhrung der Kantone fr die Rekrutierung der Regimenter. 1. Quelle: Ordre der Kantons fr die Regimenter. 1. Mai 1733. Fundort: L'homme de Courbisre, Nesch. bft Brandenburgisch-Preuischen Heeresverfafsung. Berlin 1852. S. 8990. Mein lieber General-Lieutenant von Rder! Dieweil bishero soviel Unordnung und keine egalit mit denen enrollirten2), so die Regimenter haben, gewesen, da ein Regiment mehr enrolliret hat, als es brauchen kann, etl che Regimenter aber zu wenig haben; So habe ich resolviret und zur Conservation der Armee gut gefunden, eine richtige Disposition zu machen, was jedes Regiment in seinen enrollirten sr Oerther und Feuerstellen haben soll. Ich schicke Euch also die Disposition, was Euer Regiment fr Feuer-stellen bekommt, an der Zahl 7947, so in 10 Theile getheilet auf die Compagnie 700 und einige 90 Feuerstellen ausmacht. Einen Theil davon kann sich die Leib-compagnie auswhlen, um die anderen 9 aber sollen die brigen Compagnieen spielen. An alle die enrollirten, so Euer Regiment durch diese Disposition bekommt, sollen die brigen Regimenter keinen Anspruch machen, ausgenommen, was Leuthe sind, die wrklich in whrender Exerzirzeit in Reyhen und Gliedern gestanden, Jngleichen die alte Soldaten, so wrklich fnff Jahre unter einem Regiment als Soldaten gedient haben und ausrangiret sind, die sollen denen Regimentern, so sie vorhin gehabt, verbleiben . . . Die neue Feuerstellen, so jede Compagnie krieget, sollen dazu sein, von der jungen Mannschaft die besten Lenthe zu nehmen, um sich complet zu halten und zuwachs zu haben. Dann mssen sie auch so viel Knechte davon nehmen, al sie vermge Reglement aldann haben mssen, wenn das Regiment zu Felde geht. Desgleichen sollen sie soviel Leuthe davon nehmen, al sie zu den neuen guarnisons abgeben mssen, wozu sie jedoch ihre alte ausrangirte Knechte mit employiren, und die fehlenden von x) Verwandten der Adligen. 2) in die Stammrolle aufnehmen.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer