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1. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 79

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 79 - Accidentien^) machen knnen, werden auf den Fu gesetzt, als die, so wenig Be-soldung und viele Accidentien gehabt. Einige begehren den Abschied; er wird ihnen aber nicht accordieret, weil sie die Archive und das Land kennen. Im Ministerium steht der Herr von Dohna nicht sowohl als Decanus als vielmehr Favorit oben an und sagt dem Könige frei, wie er es meinet. Sonst geht ein jeder sehr piano. 2. Quelle: Bericht des schsischen Gesandten Freiherrn von Man-teuffel an den Generalfeldmarschall Grafen von Flemming in Dresden. Berlin 1. April 1713. Fundort: Acta Bornseica. Beh.-Org. a. a. O. Bd. 1. Nr. 129. ... r2) gibt alle Tage neue Proben seines Gerechtigkeitssinnes. Als er neulich in Potsdam war und dort um 6 Uhr morgens spazieren ging, sah er, so er-zhlt man sich, einen Postwagen mit einigen Passagieren ankommen. Sie muten lange an der Tr des Posthauses klopfen, das noch geschlossen war. Als der König sah, da man nicht ffnete, ging er hin, um ihnen beim Klopfen zu helfen, und zerbrach sogar einige Fensterscheiben im Zimmer des Postmeisters. Als dieser daraufhin aufgestanden war, ffnete er voll Zorn der die Passagiere, denn nie-mand kannte den König. Dieser gab sich aber zu erkennen, indem er ihn mit tchtigen Stockschlgen empfing und sofort aus dem Haufe und aus seiner Stelle jagte, nachdem er sich den Passagieren gegenber wegen dessen Faulheit ent-schuldigt hatte. So etwas macht alle Welt flink und pnktlich. 3. Quelle: Instruktion fr das General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domnen-Direktorium. 20. Dez. 1722. Fundort: F. Frster, Friedrich Wilhelm I-, König von Preußen. Potsdam 1834/35. Bd. 2. . 173176. Art. I. 1. Nachdem wir der hchsten Notwendigkeit zu sein befunden, mit unserem bisherigen General-Kriegs-Kommissariat und General-Finanz-Direktorium eine nderung zu treffen und diese beiden Collegia gnzlich zu kassieren und aufzuheben, an derselben Statt aber ein General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domnen-Direktorium anzuordnen und demselben die Inspizierung aller Affren, die bis dato bei dem gewesenen General-Kriegs-Kommissariat und General-Finanz-Direktorium traktieret worden, allergndigst anzuvertrauen, als deklarieren wir hierdurch, da wir selbst das Prsidium der gedachtes General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domnen-Direktorium führen wollen, um demselben desto mehr Sftre4), Autoritt und Nachdruck beizu-legen, zugleich auch die besondere und ganz genaue Attention zu zeigen, so wir aus die zu ermeldetes Direktorii Ressort gehrenden Affren ihrer uersten Wichtigkeit nach bestndig und unermdet zu nehmen uns angelegen sein lassen. 3. Gleichwie wir nun dadurch zu ermeldeten, bei dem Genera'-Ober-Finanz-Kriegs- und Domnen-Direktorium von uns angeordneten Ministern und Assessoren eine besondere allergndigste Konfidenz zu setzen bezeigen, also prtendieren wir auch hingegen, da in specie die fnf dirigierenden Minister... vor alles und jeoes, was bei dem G.-O.-F.-K. u. D.-D. vorgeht, uns refponsables sein sollen. 4. Die Geheimen Finanz-Kriegs- und Domnenrte aber haften nur vor dasjenige, was zu dem Departement, bei welchem ein jeglicher von ihnen bestellt ist, gehret ..... *) Nebeneinnahmen. *) Der König. ) Erledigung aller Angelegenheiten. *) Ansehen.
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