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1. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 145

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 145 - Er hat eine Menge neuer Amter errichtet und Schwrme neuer Beamten hierher geschickt, unsere Leute zu qulen und ihr Gut zu verzehren. Er hat in Friedenszeiten stehende Heere bei uns unterhalten ohne die Ein-willigung unserer gesetzgebenden Krperschaften. Er hat sich mit anderen verbunden, uns einer unseren Einrichtungen fremden und von unseren Gesetzen nicht anerkannten Gerichtsbarkeit zu unterwerfen, indem er seine Zustimmung zu einer angematen Gesetzgebung erteilt hat, die darauf berechnet ist, . . . unseren Handel mit allen Erdteilen zu unterbinden, uns ohne unsere Einwilligung Steuern aufzuerlegen, . . . unsere Freibriefe zu beseitigen, unsere wertvollsten Gesetze abzuschaffen und die Formen unserer Regierungen von Grund aus zu verndern, unsere gesetzgebenden Krperschaften aufzuheben und sich selbst mit der Macht, in allen Fllen Gesetze fr uns zu erlassen, zu bekleiden..... Ein Fürst, dessen Charakter solchergestalt durch alle Handlungen, die einen Tyrannen ausmachen, gekennzeichnet ist, ist untauglich, der Regent eines freien Volkes zu sein..... Deshalb geben wir, die in einem allgemeinen Kongre versammelten Ver-treter der Vereinigten Staaten von Amerika, unter Anrufung des hchsten Richters der Welt fr die Ehrlichkeit unserer Absichten im Namen und im Auftrag des guten Volkes dieser Kolonieen feierlich kund und erklären, da diese vereinigten Kolonieen freie und unabhngige Staaten sind und von Rechts wegen sein sollen; da sie aller Pflichten gegen die britische Krone entbunden sind und alle poli-tischen Verbindungen zwischen ihnen und dem Staat Grobritannien vollstndig gelst sind und sein sollen; und da sie als freie und unabhngige Staaten volle Gewalt haben, Krieg zu erklären, Frieden zu schlieen, Bndnisse einzugehen, Handelsverbindungen anzuknpfen und alle Handlungen und Dinge vorzunehmen, welche unabhngigen Staaten zustehen. Und zur Aufrechterhaltung dieser Erklrungen verbrgen wir einander in fester Zuversicht auf den Beistand der gttlichen Vorsehung Leben, Gut und Ehre. 81. Der Staatskrper als ein Gesellschaftsvertrag. 1762. Quelle: Jean Jacques Rousseau, Du contrat social, ou principe? du droit politique. Leipzig 1796, Buch 1, 2 u. 3. bersetzung: H. Den Hardt, Der Gesellschaftsvertrag. Leipzig o. I. 4, 9, 18, 36, 47, 58, 10. Der Mensch wird frei geboren, und berall ist er in Banden. Mancher hlt sich fr den Herrn seiner Mitmenschen und ist trotzdem mehr Sklave als sie. Wie hat sich diese Umwandlung zugetragen? Ich wei es nicht. Was kann ihr Rechtmigkeit verleihen? Diese Frage glaube ich beantworten zu knnen. Wrde ich nur aus die Gewalt und die Wirkungen, die sie hier hervorbringt, Rcksicht nehmen, so wrde ich sagen: solange ein Volk durch bergewalt ge--zwungen wird zu gehorchen, so tut es wohl, wenn es gehorcht; sobald es sein Joch abzuschtteln imstande ist, so tut es noch besser, wenn es dasselbe von sich wirft; denn sobald es seine Freiheit durch das nmliche Recht wiedererlangt, welches sie ihm geraubt hat, so ist es entweder befugt, sie wieder zurckzunehmen, oder man hat sie ihm unbefugt erweise entrissen. Allein die gesellschaftliche Ord- W. u. 0. Heinze.kinghorst, Quellenlesebuch. Ii 10
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