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1. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 155

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
155 10 Monaten unter den Augen des ganzen Reiches sich zugetragenen Ereignisse haben auch diese letzte Hoffnung vernichtet und die gnzliche Unzulnglichkeit der bisherigen Verfassung aufs neue auer allen Zweifel gesetzt. Bei dem Drange dieser wichtigen Betrachtung haben die Souverns und Fürsten des mittglichen und westlichen Deutschland sich bewogen gefunden, einen neuen und den Zeitumstnden angemessenen Bund zu schieen. Indem sie sich durch gegenwrtige Erklrung von ihrer bisherigen Verbindung mit dem deutschen Reichskrper lossagen, befolgen sie blo das durch frhere Vorgnge und selbst durch Erklrungen der mchtigen Reichsstnde aufgestellte System. Sie htten zwar den leeren Schein einer erloschenen Verfassung beibehalten knnen, allein sie haben im Gegenteil ihrer Wrde und der Reinheit ihrer Zwecke angemessener geglaubt, eine offene und freie Erklrung ihres Entschlusses und der Beweggrnde, durch welche sie geleitet worden sind, abzugeben. Vergeblich aber wrden sie sich geschmeichelt haben, den gewnschten End-zweck zu erreichen, wenn sie sich nicht zugleich eines mchtigen Schutzes versichert htten, wozu sich nunmehr der nmliche Monarch, dessen Absichten sich stets mit dem wahren Interesse Deutschlands bereinstimmend gezeigt haben, verbindet. Eine so mchtige Garantie ist in doppelter Hinsicht beruhigend. Sie gewhrt die Versicherung, da Se. Maj. der Kaiser von Frankreich Allerhchstdero Ruhms halber ebensosehr, als wegen des eigenen Interesses des franzsischen Kaiserstaates die Befestigung der inneren und ueren Ruhe sich angelegen sein lassen werden. Da diese kostbare Ruhe der Hauptzweck des rheinischen Bundes ist, davon finden die bisherigen Reichsmitstnde der Souverns, in deren Namen die gegen-wrtige Erklrung geschieht, den deutlichen Beweis darin, da jedem unter ihnen, dessen Lage ihm eine Teilnahme daran er wnschlich machen kann, der Beitritt zu demselben offen gelassen ist. 2. Quelle: Abdankungsurkunde des Kaisers Franz Ii. 6. August 1806. Fundort: F. W. Ghillany a. a. O. Bd. 2. S. 22. Wir Franz der Zweite, von Gottes Gnaden erwhlter rmischer Kaiser usw. usw. Nach dem Abschlsse des Preburger Vertrages haben wir unsere ganze Auf-merkfamkeit und Sorgfalt darauf gewendet, alle Verpflichtungen, die wir durch diesen Vertrag eingegangen waren, mit unserer gewhnlichen Treue und strengen Pnktlichkeit zu erfllen, unseren Vlkern die Segnungen des Friedens zu er-halten und die so glcklicherweise wiederhergestellte Ruhe auf allen Seiten zu befestigen, und zwar in der Erwartung, da die durch diesen Frieden im Deutschen Reiche bewirkten wesentlichen Vernderungen es uns noch erlauben wrden, die uns als oberstem Reichsoberhaupte durch die Wahlkapitulation auferlegten mh-seligen Pflichten zu erfllen. Die Folgen, die mehreren Artikeln des Preburger Vertrages unmittelbar nach seiner Bekanntmachung und bisher gegeben wurden, und die allgemein be-kannten Ereignisse, die nachher im Reiche statthatten, gaben uns die berzeugung, da es uns unter den gegenwrtigen Umstnden unmglich sein wrde, ferner die Obliegenheiten, die wir durch den Kapitulationsvertrag bernommen haben, zu erfllen. Und wenn man auch noch htte erwarten knnen, da sich nach Be-seitiguug der durch die Komplikation der politischen Interessen eingetretenen Schwierigkeiten in der Lage der Dinge eine Vernderung ergeben wrde, dann htte doch die unter dem 12. Juli zu Paris unterzeichnete Konvention, die nach-
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