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1. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815 - S. 163

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
163 90. Gneisenau als Prophet des Untergangs Preuens. Quelle: Ein Brief Gneisenaus an einen Freund. Fundort: Horst Kohl, Ter Untergang des alten Preußen. Leipzig 1913. S. 127. Ich hatte es Dir wohl von Stadt Ilm aus geschrieben, da die letzte Stunde des preuischen Staates geschlagen habe. Damals wolltest Du es nicht glauben. Wenn man aber den unsoldatischen Geist ich meine hier nicht gerade per-snlichen Mut der Offiziere und Gemeinen unserer Armee, ihre Kriegs-ungewohntheit und ihr Vertrauen auf fein ausgezirkelte Evolutionen, ihr Struben gegen neue, wesentliche Einrichtungen, ihre Abgeneigtheit, dem Zeitgeiste nach-zugeben und eine veraltete Taktik zu verlassen, und die Zusammensetzung der Anfhrer so kannte als ich, so konnte man den Ausgang der Sache wohl ahnen. 91. Napoleon blockiert England. 1806. Quelle:Napoleons Verordnung der die Festlandssperre vom 21. Nov. 1806. bersetzung: O. Tschirch, Aus der Zeit der Erniedrigung. Leipzig o. I. S. 2021. In unserem Lager zu Berlin, den 21. Nov. 1806. Wir Napoleon, Kaiser der Franzosen, . . . in Erwgung, 1. da England das von allen zivilisierten Vlkern befolgte Vlkerrecht nicht annimmt; 2. da es jedes einem friedlichen Staate angehrige Individuum als Feind behandelt und diesem zufolge nicht nur die Mannschaft der zum Kriege gersteten, sondern auch der Handels- und Kauffahrteischiffe und selbst Handelsagenten und Kaufleute, die in Handelsangelegenheiten reisen, zu Kriegsgefangenen macht; 3. da es der Handelsfahrzeuge und -waren sowie der das Eigentum von Privatleuten das Eroberungsrecht ausdehnt, das doch nur auf dasjenige, so dem feindlichen Staate gehrt, angewendet werden kann; 4. da es auf nicht befestigte Städte und Handelshfen sowie auf Einlffe und Mndungen von Flssen, ja auf ganze Ksten das Recht der Blockade er-streckt, welches nach Vernunft und von allen Vlkern angenommenem Gebrauch nur auf befestigte Pltze anwendbar ist; 5. da dieser ungeheuere Mibrauch des Blockaderechts keinen anderen Zweck hat, als . . . den Handel, sowie die Industrie Englands auf den Ruin der Be-triebfamkeit und des Handels des festen Landes zu grnden; 6. da, da dieses die augenscheinliche Absicht Englands ist, jeder, der auf dem festen Lande Handel mit englischen Waren treibt, dessen Absichten begnstigt und sein Mitschuldiger wird; 7. da dieses in allem der frhesten Zeiten der Barbarei wrdige Benehmen Englands dieser Macht auf Unkosten aller andern vorteilhaft gewesen ist; 8. da aus dem Rechte der Natur die Befugnis folgt, dem Feinde eben die Waffen, deren er sich bedient, entgegenzusetzen und ihn auf die nmliche Art zu bekmpfen, wie er verfhrt, sobald er alle Begriffe von Gerechtigkeit und alle liberalen Gesinnungen verkennt, die der Zivi-lisation ihr Dasein verdanken: 11"
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