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1. Deutsche Geschichte bis 1648 - S. 54

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 54 - 28. Die Agrarverhltnisse im Reiche Karls des Groen. 812. Quelle: Verordnung der die Bewirtschaftung der Kammergter (Capitulare de villi imperialibus)1). bersetzung- Erl er a. a. O. Bd. 2. S, 6468. 1. Wir wnschen, da unsere Landgter, die wir zur Besorgung unserer Wirtschaft eingerichtet haben, nur uns allein dienen und nicht anderen Leuten; 2. da unser Gesinde gut unterhalten werde und durch niemand ins Elend gerate; 3. da unsere Amtleute sich nicht unterfangen, unser Gesinde zu ihrem Dienste zu gebrauchen, nicht zu Fronden, nicht zum Holzfllen, noch sie andere Arbeiten zu vollbringen zwingen; da sie keine Geschenke von ihnen annehmen, kein Pferd, keinen Ochsen, keine Kuh, kein Schwein, kein Schaf, kein Ferkel, kein Lamm, noch sonst etwas auer Getrnk, Hlsenfrchten, Obst, Hhnern und Eiern .... 8. Es sollen unsere Amtleute unsere Weinberge bernehmen, die in ihren Bezirken liegen, sie gut besorgen und den Wein selbst in gute Gefe tun und sorgfltig darauf achten, da er in keinerlei Weise Schaden leide. Auch sollen sie von anderen Leuten Wein kaufen, um damit die kniglichen Pfalzen zu verborgen ____ Von unseren Weinbergen sollen sie uns fr unsere Tafel Wein senden. Der Wein, der von unseren Gtern als Zins gegeben wird, soll in unsere Keller geschickt werden..... 17. So viele Landgter einer in seinem Bezirke hat, so viele Leute soll er dazu bestimmen, die Bienen fr unsere Wirtschaft zu besorgen. 18. In unseren Mhlen sollen sie im Verhltnis zur Gre derselben Hhner und Gnse halten, soviel matt kann. 19. Auf den Hauptgtern soll man bei unseren Scheuern nicht weniger als 100 Hhner und mindestens 30 Gnse halten, auf den Hufengtern aber mindestetts 50 Hhner und nicht weniger als 12 Gnse. 20. Jeder Amtmann soll Jahr fr Jahr reichlich Federvieh und Eier an den Hof liefern..... 24. Ein jeder Amtmann soll achthaben auf das, was er fr unseren Tisch zu liefern hat, damit, was er abzuliefern hat, sehr gut und ausgesucht und sauber sei ... . 28. Wir wnschen, da jhrlich in der Fastenzeit, am Palmsonntage, nach unserer Verordnung das Geld von unserem Wirtschaftsertrage, nachdem wir die Rechnungen von dem laufenden Jahre durchgesehen haben, eingezahlt werde. 34. Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, da, was die Leute mit ihren Hnden verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes Fleisch, Wurst, ein-gesalzenes Fleisch, Wein, Essig, Maulbeerwein, Senf, Kse, Butter, Malz, Bier, Met, Honig, Wachs, Mehl, alles mit der grten Reinlichkeit hergestellt und be-reitet werde .... !) Karl schuf auf seinen eigenen Domnen frmliche Musterwirtschaften. Das be-weist das vorliegende berhmte Kapitulare aus dem Jahre 812. Die Bestimmungen dieser wichtigen Verordnung, die hier nur im Auszuge wiedergegeben werden kann, sind wohl geeignet, den Zustand der damaligen Landwirtschaft und Karls Bestrebungen auf diesem Gebiete darzulegen.
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